{"title":"Forum neurologicum der Deutschen Gesellschaft für Neurologie","authors":"G. Nelles","doi":"10.1055/s-0042-103226","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Seit Sommer 2015 gilt die neue Richtlinie zur Hirntoddiagnostik. Welche sind die wichtigsten Veränderungen und was bedeuten sie für die Ärzte und Kliniken? Die Diskussionsveranstaltung der Kommission Hirntod der DGN, mit Experten und Publikum auf dem DGN-Kongress im September in Düsseldorf, lieferte Einblicke und Antworten. Und appelierte an die Fachwelt, die neue Richtlinie als vertrauensbildende Maßnahme in der Öffentlichkeit zu nutzen. Zur Hirntoddiagnostik gibt es seit dem 6. Juli 2015 neue Richtlinien. Darin wird der Begriff „Hirntod“ durch den neuen Begriff des „irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ ersetzt. Es geht darum, Missverständnissen im Umgang mit dem Begriff „Hirntod“ gegenüber anderen Todesarten entgegenzuwirken. Die neuen Richtlinien besagen auch, dass einer der beiden Ärzte, die den Hirntod diagnostizieren, ein Neurologe oder Neurochirurg sein muss. Damit ist jetzt der Facharzt gefragt, über das Hirntodprotokoll eines Menschen zu entscheiden. Er muss dafür qualifiziert sein, eine Hirntoddiagnostik durchführen zu dürfen. Dies entspricht zwar den Forderungen der Fachgesellschaften, wirft jedoch eine ganze Reihe neuer Fragen auf, zum Beispiel: ▶ Welche Qualifikationen sind notwendig? ▶ Wie findet die Qualitätssicherung statt? ▶ Welche Rechtslage besteht? ▶ Wer übernimmt die Kosten? ▶ Bieten die Landesärztekammern Fortbildungen an? ▶ Wie lassen sich die Anforderungen vor allem in kleineren Häusern umsetzen? ▶ Welche Rolle nimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ein? ▶ Welche ethischen Implikationen bestehen? Die Veranstaltung des DGN(forum am 25.September in Düsseldorf richtete sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits in die Hirntoddiagnostik involviert sind – oder es zukünftig sein werden. Die Teilnehmer wurden ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Bedürfnisse, Probleme oder Wünsche zu äußern, damit die Fachgesellschaften ihre Aktivitäten danach ausrichten können. Dass der Raum bis auf den letzten Platz besetzt war, zeigte deutlich, wie groß der Bedarf an Diskussion und Austausch zum Thema Hirntoddiagnostik ist. Am gleichen Tag fand auch der erste Kurs „Hirntoddiagnostik“ der DGN-Fortbildungsakademie statt.","PeriodicalId":50832,"journal":{"name":"Aktuelle Neurologie","volume":"188 1","pages":"130 - 142"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2016-03-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1055/s-0042-103226","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Aktuelle Neurologie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/s-0042-103226","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q4","JCRName":"Medicine","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Seit Sommer 2015 gilt die neue Richtlinie zur Hirntoddiagnostik. Welche sind die wichtigsten Veränderungen und was bedeuten sie für die Ärzte und Kliniken? Die Diskussionsveranstaltung der Kommission Hirntod der DGN, mit Experten und Publikum auf dem DGN-Kongress im September in Düsseldorf, lieferte Einblicke und Antworten. Und appelierte an die Fachwelt, die neue Richtlinie als vertrauensbildende Maßnahme in der Öffentlichkeit zu nutzen. Zur Hirntoddiagnostik gibt es seit dem 6. Juli 2015 neue Richtlinien. Darin wird der Begriff „Hirntod“ durch den neuen Begriff des „irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ ersetzt. Es geht darum, Missverständnissen im Umgang mit dem Begriff „Hirntod“ gegenüber anderen Todesarten entgegenzuwirken. Die neuen Richtlinien besagen auch, dass einer der beiden Ärzte, die den Hirntod diagnostizieren, ein Neurologe oder Neurochirurg sein muss. Damit ist jetzt der Facharzt gefragt, über das Hirntodprotokoll eines Menschen zu entscheiden. Er muss dafür qualifiziert sein, eine Hirntoddiagnostik durchführen zu dürfen. Dies entspricht zwar den Forderungen der Fachgesellschaften, wirft jedoch eine ganze Reihe neuer Fragen auf, zum Beispiel: ▶ Welche Qualifikationen sind notwendig? ▶ Wie findet die Qualitätssicherung statt? ▶ Welche Rechtslage besteht? ▶ Wer übernimmt die Kosten? ▶ Bieten die Landesärztekammern Fortbildungen an? ▶ Wie lassen sich die Anforderungen vor allem in kleineren Häusern umsetzen? ▶ Welche Rolle nimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ein? ▶ Welche ethischen Implikationen bestehen? Die Veranstaltung des DGN(forum am 25.September in Düsseldorf richtete sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits in die Hirntoddiagnostik involviert sind – oder es zukünftig sein werden. Die Teilnehmer wurden ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Bedürfnisse, Probleme oder Wünsche zu äußern, damit die Fachgesellschaften ihre Aktivitäten danach ausrichten können. Dass der Raum bis auf den letzten Platz besetzt war, zeigte deutlich, wie groß der Bedarf an Diskussion und Austausch zum Thema Hirntoddiagnostik ist. Am gleichen Tag fand auch der erste Kurs „Hirntoddiagnostik“ der DGN-Fortbildungsakademie statt.