Mark Jones, Am Anfang war Gewalt. Die deutsche Revolution 1918/19 und der Beginn der Weimarer Republik. Aus dem Engl. von Karl Heinz Siber, Berlin: Propyläen 2017, 432 S., EUR 26,00 [ISBN 978‑3‑549‑07487‑9]
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Abstract
Die Studie von Mark Jones über die »Gründungsgewalt« der Weimarer Republik startet mit einer geschichtspolitischen Agenda: Seine Arbeit soll, so der Autor, »die erste eingehende historische Analyse der Rolle blutiger Gewalt in der Novemberrevolution« von 1918/19 bieten (S. 11). Ausgehend von einer Analyse einer Reihe von »Gräueltaten« im Zuge von Revolution und Gegenrevolution will Jones zeigen, »welches große gesellschaftliche und politische Potenzial für brutale Gewalt in Deutschland schon 14 Jahre vor der Errichtung des NS-Staates und 20 Jahre vor den Eruptionen der Jahre 1939–45 schlummerte« (S. 17). Sein Ziel ist mithin kein Geringeres als eine Rehabilitierung der Sonderwegsthese, von der »die deutsche Geschichtsschreibung« seiner Einschätzung nach kürzlich eine Abkehr vollzogen habe. Während – von ihm nicht näher benannte – »Historiker [versuchten], die Existenz historischer Vorspiele und Weichenstellungen für den Nationalsozialismus herunterzuspielen« (S. 255), könne die Revolution von 1918/19 zeigen, dass Deutschland schon zu diesem Zeitpunkt auf den Kurs eingeschwenkt sei, »der später in die Horror-Exzesse des Dritten Reichs und des Zweiten Weltkriegs mündete« (S. 17). Das Kernproblem von Jones’ Studie besteht nun darin, dass sein Untersuchungsansatz nicht mit seinen Untersuchungszielen korrespondiert. Der Autor will anhand der Gewaltgeschichte der Monate zwischen November 1918 und Mai 1919 zeigen, dass die Weimarer Republik der »Inkubationsraum für das Dritte Reich und all den von ihm angerichteten Horror« war (S. 343). Seine Untersuchung ist indessen nicht auf die Herausarbeitung von Kontinuitäten über die 1920er Jahre hinweg ausgerichtet. Sie widmet sich stattdessen den situationistischen Faktoren und Dynamiken, die im Zuge von Revolution und Gegenrevolution die Gewalt eskalieren ließen. MGZ 78/1 (2019): 255–257 OLDENBOURG