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Studienförderung: Mittelbare Benachteiligung von Geflüchteten mit Auslandsstudium
Viele Geflüchtete streben einen Hochschulabschluss an, sind dafür aber auf finanzielle Förderung angewiesen. Sie haben grundsätzlich Zugang zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wenn sie aber schon studiert oder gar einen Abschluss erworben haben, sehen sie sich förderungsrechtlichen Hürden gegenüber. Sozialwissenschaftliche Befunde zur Entwertung kulturellen Kapitals im Zuge von Migration begründen, warum ein erneutes Studium notwendig ist. Eine Rekonstruktion der Rechtsprechung versucht die komplexe Rechtslage zu erhellen. Fallrekonstruktionen aus aktuellen Gerichtsentscheidungen über die Fälle von Geflüchteten demonstrieren die häufig restriktive Entscheidungspraxis der Förderverwaltungen. Institutionelle Zugangshürden zur Studienförderung, von denen nur Bildungsausländer*innen betroffen sein können, stellen eine mittelbare Benachteiligung wegen der Herkunft dar.