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Notwendigkeit von Revisionen nach Anlage einer Harnröhrenschlinge
Harnverhalt und Miktionsstörungen sind die wesentlichen Indikationen für Revisionen nach Einlage einer Urethraschlinge wegen Stressinkontinenz. Das hat die Arbeitsgruppe um Cecile Unger herausgefunden, die retrospektiv Daten von insgesamt 3307 Frauen ausgewertet hat. Bei allen Patientinnen war zwischen 2003 und 2013 eine Schlinge platziert worden. Unger et al. ermittelten nun zunächst, bei welchen Frauen in der Folge ein Revisionseingriff notwendig wurde (Fälle) und stellten ihnen aus der Gesamtkohorte im Verhältnis 2:1 solche Frauen gegenüber, bei denen keine Revision erfolgt war (Kontrollen), angepasst nach Operateur und Datum des Ersteingriffs.