欧洲和国际碰撞法的发展(2010—2011

S. Pabst
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摘要

关于需受担保的法律2之后,必须分别考虑债务加入对债务的约束,并分别选择适用于债务的法律。在当时,《罗马i, vbr》还不适用于,因此,在无选择的情况下,适用的法律原则上分为《花花世界公法》第28款/第2款。4款第2款(咏一三四)。第4季第2集条约服务提供给自认人,以便原则上让加入国的主要职能得以适用。然而,须考虑是否可以作为一个例外,按照《联合国宪章》第28段第5款和《公约》第5款及第其他法律制度建立更紧密的联系。4节第5节。第4季第3集然而,被告与先前有罪所管辖的法律的联系,往往没有足够有力的间接影响。英国最高法院指出,这种担保、担保和债务介入的评估必须按照同样的方式进行。在使用逃亡条款方面必须有严格的要求。后来,第4章第3节[第4段]规定罗马人之间要紧密联系,于是,要求加倍执行。在此前提下,建立建立主要表述权的坚定关系。
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Zur Bestimmung des auf einen Schuldbeitritt anwendbaren Rechts im Zusammenhang mit einer Unternehmensübernahme entschied der BGH. 2 Danach müsse der Schuldbeitritt getrennt von der Hauptverbindlichkeit betrachtet und das auf ihn anwendbare Recht einzeln bestimmt werden. Zeitlich war die Rom I-VO noch nicht anwendbar, so dass mangels Rechtswahl die Bestimmung des anwendbaren Rechts grundsätzlich nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB aF/Art. 4 Abs. 2 EVÜ (vgl. Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO) erfolge. Die vertragscharakteristische Leistung erbringe der Beitretende, so dass grundsätzlich das Recht des Staates, in dem sich die Hauptniederlassung des Beitretenden befindet, zur Anwendung gelange. Jedoch müsse für den Schuldbeitritt geprüft werden, ob nicht ausnahmsweise eine engere Verbindung zu einer anderen Rechtsordnung gemäß Art. 28 Abs. 5 EGBGB aF/Art. 4 Abs. 5 EVÜ (vgl. Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO) gegeben sei. Der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht, dem die ursprüngliche Schuld unterliegt, habe allerdings regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung. Der BGH weist darauf hin, dass diese Beurteilung für die Sicherungsrechte Garantie, Bürgschaft und Schuldbeitritt in gleicher Weise erfolgen müsse. An die Anwendung der Ausweichklausel werden damit strenge Anforderungen gestellt. In Zukunft verlangt Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO gar eine offensichtlich enger Verbindung, so dass die Anforderungen nochmals verschärft werden. Die Voraussetzungen für eine akzessorische Anknüpfung an das Recht der Hauptverbindlichkeit im Wege der Ausweichklausel dürften damit kaum gegeben sein.
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