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Verkehrsophthalmologische Aspekte für Glaukompatienten
Zusammenfassung Der Glaukomschaden führt zu strukturellen und funktionellen Schäden, die bei massiver beidäugiger Ausprägung zu binokularen Defekten im Gesichtsfeld führen können. Wenn diese Defekte im verkehrsrelevanten Bereich liegen (Zentrum und horizontaler Meridian), dann kann daraus u. U. Fahruntauglichkeit resultieren. Im Weiteren kann das Glaukom zur Störung von Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit führen, mit Einschränkungen diesbezüglich bis hin zu einem Nachtfahrverbot. Wichtig ist die Aufklärung der Betroffenen über das Vorliegen von möglichen Schäden und Hinweise zur Kompensation beim Dämmerungssehvermögen und der Blendempfindlichkeit. Binokulare Gesichtsfelddefekte im verkehrsrelevanten Bereich können nicht kompensiert werden.