{"title":"基因鉴定——该服从哪些法律授权?","authors":"C. Wohlfart, W. März","doi":"10.1055/s-0042-101684","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die technischen und medizinischen Fortschritte bei der Charakterisierung genetischer Ursachen von Erkrankungen und von Erkrankungsdispositionen bringen es mit sich, dass genetische Untersuchungen zunehmend Eingang in die klinische Praxis finden. Die Generierung von und der Umgang mit genetischen Informationen ist in Deutschland im Gendiagnostikgesetz geregelt. Das Gendiagnostikgesetz unterscheidet zwischen genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung, im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Die genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken zerfallen im Wesentlichen in 3 Kategorien, nämlich diagnostische und prädiktive genetische Untersuchungen und die vorgeburtliche Risikoabklärung. Genetische Untersuchungen dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung vorgenommen werden. Sie stehen unter Arztvorbehalt, wobei prädiktive genetische Untersuchungen nur durch Fachärzte für Humangenetik oder Ärzte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben, durchgeführt werden dürfen. Bei diagnostischen genetischen Untersuchungen soll dem Patienten eine genetische Beratung angeboten werden. Sie muss angeboten werden, wenn bei einer diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Erkrankung oder gesundheitliche Störung diagnostiziert wird, für die es keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Bei prädiktiven genetischen Untersuchungen und Untersuchungen zur vorgeburtlichen Risikoabklärung muss eine Beratung nicht nur angeboten, sondern im Regelfall zwingend durchgeführt werden.","PeriodicalId":101734,"journal":{"name":"Klinikarzt – Medizin im Krankenhaus","volume":"82 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2016-02-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Genetische Untersuchungen – Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?\",\"authors\":\"C. Wohlfart, W. März\",\"doi\":\"10.1055/s-0042-101684\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die technischen und medizinischen Fortschritte bei der Charakterisierung genetischer Ursachen von Erkrankungen und von Erkrankungsdispositionen bringen es mit sich, dass genetische Untersuchungen zunehmend Eingang in die klinische Praxis finden. Die Generierung von und der Umgang mit genetischen Informationen ist in Deutschland im Gendiagnostikgesetz geregelt. Das Gendiagnostikgesetz unterscheidet zwischen genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung, im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Die genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken zerfallen im Wesentlichen in 3 Kategorien, nämlich diagnostische und prädiktive genetische Untersuchungen und die vorgeburtliche Risikoabklärung. Genetische Untersuchungen dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung vorgenommen werden. Sie stehen unter Arztvorbehalt, wobei prädiktive genetische Untersuchungen nur durch Fachärzte für Humangenetik oder Ärzte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben, durchgeführt werden dürfen. Bei diagnostischen genetischen Untersuchungen soll dem Patienten eine genetische Beratung angeboten werden. Sie muss angeboten werden, wenn bei einer diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Erkrankung oder gesundheitliche Störung diagnostiziert wird, für die es keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Bei prädiktiven genetischen Untersuchungen und Untersuchungen zur vorgeburtlichen Risikoabklärung muss eine Beratung nicht nur angeboten, sondern im Regelfall zwingend durchgeführt werden.\",\"PeriodicalId\":101734,\"journal\":{\"name\":\"Klinikarzt – Medizin im Krankenhaus\",\"volume\":\"82 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2016-02-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Klinikarzt – Medizin im Krankenhaus\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1055/s-0042-101684\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Klinikarzt – Medizin im Krankenhaus","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/s-0042-101684","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Genetische Untersuchungen – Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Die technischen und medizinischen Fortschritte bei der Charakterisierung genetischer Ursachen von Erkrankungen und von Erkrankungsdispositionen bringen es mit sich, dass genetische Untersuchungen zunehmend Eingang in die klinische Praxis finden. Die Generierung von und der Umgang mit genetischen Informationen ist in Deutschland im Gendiagnostikgesetz geregelt. Das Gendiagnostikgesetz unterscheidet zwischen genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung, im Versicherungsbereich und im Arbeitsleben. Die genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken zerfallen im Wesentlichen in 3 Kategorien, nämlich diagnostische und prädiktive genetische Untersuchungen und die vorgeburtliche Risikoabklärung. Genetische Untersuchungen dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung vorgenommen werden. Sie stehen unter Arztvorbehalt, wobei prädiktive genetische Untersuchungen nur durch Fachärzte für Humangenetik oder Ärzte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben, durchgeführt werden dürfen. Bei diagnostischen genetischen Untersuchungen soll dem Patienten eine genetische Beratung angeboten werden. Sie muss angeboten werden, wenn bei einer diagnostischen genetischen Untersuchung eine genetische Erkrankung oder gesundheitliche Störung diagnostiziert wird, für die es keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Bei prädiktiven genetischen Untersuchungen und Untersuchungen zur vorgeburtlichen Risikoabklärung muss eine Beratung nicht nur angeboten, sondern im Regelfall zwingend durchgeführt werden.