欧洲基因对接法的统一受到了批评,第一部分的继承权议案(将于2010年4月4日继续)

Markus Buschbaum, M. Kohler
{"title":"欧洲基因对接法的统一受到了批评,第一部分的继承权议案(将于2010年4月4日继续)","authors":"Markus Buschbaum, M. Kohler","doi":"10.1515/gpr.2010.7.3.106","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Am 14. Oktober 2009 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vorgelegt. Vorausgegangen war ihm eine vom Deutschen Notarinstitut in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Paul Lagarde (Paris I Panthéon-Sorbonne) und Prof. Dr. Heinrich Dörner (Münster) im Herbst 2002 fertig gestellte Studie über das materielle Erbrecht und das Erbkollisionsrecht in den seinerzeit 15 Mitgliedstaaten. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die Kommission am 1. März 2005 ihr Grünbuch zum Erbund Testamentsrecht. Parallel dazu fertigte der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Giuseppe Gargani, im Anschluss an die Expertenanhörung im Europäischen Parlament einen – aufgrund seiner ungewöhnlich detaillierten Vorgaben an einen Verordnungsentwurf erinnernden – Berichtsentwurf, den das Plenum mit Entschließung vom 16. November 2006 billigte und der fortan als Grundlage für die Arbeiten der Kommission an ihrem Textvorschlag diente. Obwohl er ursprünglich für April 2009 angekündigt worden war, hielten Sorgen über den Ausgang des irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon (so die offizielle Sprachfassung), in Wirklichkeit aber wohl der politische Druck des Vereinigten Königreichs, das in der inoffiziell verlautbarten Textfassung zu wenig Übereinstimmung mit dem angelsächsischen Recht erkannte, die Kommission von einer termingerechten Vorlage des Vorschlags ab. So erfolgte die offizielle Präsentation des Textes erst am 14. Oktober 2009 im Anschluss an die Neuwahlen zum Europäischen Parlament. Ermächtigungsgrundlage bildet nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 1. Dezember 2009 Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a, c und d AEU. Danach erlassen das Parlament und der Rat Maßnahmen, um die gegenseitige Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Vereinbarkeit der dort geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten sicherzustellen. Für diese Harmonisierungsmaßnahmen ist das – nun so genannte – ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Da das Erbrecht in den allermeisten mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen mit Ausnahme der nordischen Länder als eine gegenüber dem Familienrecht autonome Rechtsmaterie eingeordnet wird, gilt für das Gesetzgebungsprojekt nicht das Einstimmigkeitsprinzip im Rat (vgl. Art. 81 Abs. 3 S. 2 AEU). Neu eingeführt hat der Lissabon-Vertrag zur Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität ein institutionelles VorschaltVerfahren, mit dem die nationalen Parlamente einen Gesetzgebungsvorschlag wegen Missachtung des SubsidiaritätsprinGrundfragen – Buschbaum/Kohler, Vereinheitlichung des Erbkollisionsrechts in Europa 106 GPR 3/10","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"41 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2010-06-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Vereinheitlichung des Erbkollisionsrechts in Europa Eine kritische Würdigung des Kommissionsvorschlags zur Erbrechtsverordnung Erster Teil (wird in Heft 4/2010 fortgesetzt)\",\"authors\":\"Markus Buschbaum, M. Kohler\",\"doi\":\"10.1515/gpr.2010.7.3.106\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Am 14. Oktober 2009 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vorgelegt. Vorausgegangen war ihm eine vom Deutschen Notarinstitut in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Paul Lagarde (Paris I Panthéon-Sorbonne) und Prof. Dr. Heinrich Dörner (Münster) im Herbst 2002 fertig gestellte Studie über das materielle Erbrecht und das Erbkollisionsrecht in den seinerzeit 15 Mitgliedstaaten. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die Kommission am 1. März 2005 ihr Grünbuch zum Erbund Testamentsrecht. Parallel dazu fertigte der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Giuseppe Gargani, im Anschluss an die Expertenanhörung im Europäischen Parlament einen – aufgrund seiner ungewöhnlich detaillierten Vorgaben an einen Verordnungsentwurf erinnernden – Berichtsentwurf, den das Plenum mit Entschließung vom 16. November 2006 billigte und der fortan als Grundlage für die Arbeiten der Kommission an ihrem Textvorschlag diente. Obwohl er ursprünglich für April 2009 angekündigt worden war, hielten Sorgen über den Ausgang des irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon (so die offizielle Sprachfassung), in Wirklichkeit aber wohl der politische Druck des Vereinigten Königreichs, das in der inoffiziell verlautbarten Textfassung zu wenig Übereinstimmung mit dem angelsächsischen Recht erkannte, die Kommission von einer termingerechten Vorlage des Vorschlags ab. So erfolgte die offizielle Präsentation des Textes erst am 14. Oktober 2009 im Anschluss an die Neuwahlen zum Europäischen Parlament. Ermächtigungsgrundlage bildet nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 1. Dezember 2009 Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a, c und d AEU. Danach erlassen das Parlament und der Rat Maßnahmen, um die gegenseitige Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Vereinbarkeit der dort geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten sicherzustellen. Für diese Harmonisierungsmaßnahmen ist das – nun so genannte – ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Da das Erbrecht in den allermeisten mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen mit Ausnahme der nordischen Länder als eine gegenüber dem Familienrecht autonome Rechtsmaterie eingeordnet wird, gilt für das Gesetzgebungsprojekt nicht das Einstimmigkeitsprinzip im Rat (vgl. Art. 81 Abs. 3 S. 2 AEU). Neu eingeführt hat der Lissabon-Vertrag zur Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität ein institutionelles VorschaltVerfahren, mit dem die nationalen Parlamente einen Gesetzgebungsvorschlag wegen Missachtung des SubsidiaritätsprinGrundfragen – Buschbaum/Kohler, Vereinheitlichung des Erbkollisionsrechts in Europa 106 GPR 3/10\",\"PeriodicalId\":273842,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht\",\"volume\":\"41 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2010-06-24\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.3.106\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.3.106","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

摘要

14日.2009年10月25日,委员会提交了一项欧洲议会和理事会关于适用法律的管辖权、承认和执行判决及官方遗赠证书以及关于采用欧洲遗嘱的提案。之前他是一个从德国Notarinstitut与博士教授保罗·拉加德(巴黎I Panthéon-Sorbonne)和Heinrich Dörner博士教授(大教堂)的2002年秋季完工研究叨叨物质和Erbkollisionsrecht败坏了15 .会员国在此基础上,委员会发表了第一份报告。绿皮书与此同时,法律事务委员会特别报告员朱塞佩·加加尼在欧洲议会旁听之后,马上发表了一份报告,起草报告草稿,由大会根据后来通过的16年#月16日决议通过。委员会于2006年11月11日通过提案,作为委员会工作的基础。虽然他最初于2009年4月被宣布,他们担心对爱尔兰全民公决结果的正式通过《里斯本条约》(Sprachfassung),但实际上是政治压力,联合王国发表verlautbarten Textfassung太少根据英美法律意识到委员会直到14月14日才正式提交案文。2009年10月22日欧洲议会选举后。在《里斯本条约》生效后即是授权基础。谨守《90年代末期》第81段第1段第2段a、c和d段。随后,议会和理事会应采取措施,确保成员国之间的司法和法外判决的相互承认和执行,并确保符合在其范围内发生的冲突标准和规则,以防止发生权限冲突。同样的一致性措施就是监督所有的法律程序因为除北欧国家外,大多数会员法世界中继承权被认为是相对于家庭法的自治法律,因此立法项目不会受到理事会一致决议原则的支配。(第81段第3卷第2段)重新建立了《里斯本条约》,加强互助原则制度VorschaltVerfahren与国家议会对目无SubsidiaritätsprinGrundfragen Gesetzgebungsvorschlag Buschbaum / Kohler,统一的欧洲Erbkollisionsrechts 106 GPR 3/10
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
查看原文
分享 分享
微信好友 朋友圈 QQ好友 复制链接
本刊更多论文
Vereinheitlichung des Erbkollisionsrechts in Europa Eine kritische Würdigung des Kommissionsvorschlags zur Erbrechtsverordnung Erster Teil (wird in Heft 4/2010 fortgesetzt)
Am 14. Oktober 2009 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vorgelegt. Vorausgegangen war ihm eine vom Deutschen Notarinstitut in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Paul Lagarde (Paris I Panthéon-Sorbonne) und Prof. Dr. Heinrich Dörner (Münster) im Herbst 2002 fertig gestellte Studie über das materielle Erbrecht und das Erbkollisionsrecht in den seinerzeit 15 Mitgliedstaaten. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die Kommission am 1. März 2005 ihr Grünbuch zum Erbund Testamentsrecht. Parallel dazu fertigte der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Giuseppe Gargani, im Anschluss an die Expertenanhörung im Europäischen Parlament einen – aufgrund seiner ungewöhnlich detaillierten Vorgaben an einen Verordnungsentwurf erinnernden – Berichtsentwurf, den das Plenum mit Entschließung vom 16. November 2006 billigte und der fortan als Grundlage für die Arbeiten der Kommission an ihrem Textvorschlag diente. Obwohl er ursprünglich für April 2009 angekündigt worden war, hielten Sorgen über den Ausgang des irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon (so die offizielle Sprachfassung), in Wirklichkeit aber wohl der politische Druck des Vereinigten Königreichs, das in der inoffiziell verlautbarten Textfassung zu wenig Übereinstimmung mit dem angelsächsischen Recht erkannte, die Kommission von einer termingerechten Vorlage des Vorschlags ab. So erfolgte die offizielle Präsentation des Textes erst am 14. Oktober 2009 im Anschluss an die Neuwahlen zum Europäischen Parlament. Ermächtigungsgrundlage bildet nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 1. Dezember 2009 Art. 81 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a, c und d AEU. Danach erlassen das Parlament und der Rat Maßnahmen, um die gegenseitige Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie die Vereinbarkeit der dort geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten sicherzustellen. Für diese Harmonisierungsmaßnahmen ist das – nun so genannte – ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Da das Erbrecht in den allermeisten mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen mit Ausnahme der nordischen Länder als eine gegenüber dem Familienrecht autonome Rechtsmaterie eingeordnet wird, gilt für das Gesetzgebungsprojekt nicht das Einstimmigkeitsprinzip im Rat (vgl. Art. 81 Abs. 3 S. 2 AEU). Neu eingeführt hat der Lissabon-Vertrag zur Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität ein institutionelles VorschaltVerfahren, mit dem die nationalen Parlamente einen Gesetzgebungsvorschlag wegen Missachtung des SubsidiaritätsprinGrundfragen – Buschbaum/Kohler, Vereinheitlichung des Erbkollisionsrechts in Europa 106 GPR 3/10
求助全文
通过发布文献求助,成功后即可免费获取论文全文。 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
期刊最新文献
Rechtswissenschaftliche Ausbildung in Deutschland: attraktiver zu machen? Verbesserter Zugang zum Recht für Verbraucher? Eine Bewertung der Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Alternativen Streitbeilegung Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit in Drittstaatenfällen – ein Beitrag zu Art. 34 EuGVO-E Ein optionales Vertragsrecht für Europa Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? Rezension zu Massing, Europäisches Internationales Kartelldeliktsrecht und Tzakas, Die Haftung für Kartellrechtsverstöße im internationalen Rechtsverkehr
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
现在去查看 取消
×
提示
确定
0
微信
客服QQ
Book学术公众号 扫码关注我们
反馈
×
意见反馈
请填写您的意见或建议
请填写您的手机或邮箱
已复制链接
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
×
扫码分享
扫码分享
Book学术官方微信
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:481959085
Book学术
文献互助 智能选刊 最新文献 互助须知 联系我们:info@booksci.cn
Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。
Copyright © 2023 Book学术 All rights reserved.
ghs 京公网安备 11010802042870号 京ICP备2023020795号-1