{"title":"德国光嗅觉协会运输委员会的评论(《警官》)","authors":"München Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft","doi":"10.1055/S-0042-101359","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Prüfung des Farbensehens unter Zuhilfenahme des Ishihara-Testes erfordert die Verwendung von Tageslicht oder tageslichtähnlicher Beleuchtung entsprechend DIN EN ISO 3668. Die Verwendung von Farbfiltergläsern jedweder Art, sei es in Form von gefärbten Kontaktlinsen oder Korrekturgläsern, auch in Form von Colorlite-Brillen, ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig [1,2]. Farbfilter vor der Lichtquelle oder Farbfilter vor dem Auge bewirken, dass Farbtesttafeln vom Betrachter in einer Beleuchtung wahrgenommen werden, für die sie nicht konstruiert sind. Das Erkennen des farbigen Sehzeichens auf einer Farbtesttafel mithilfe von Farbfiltern beruht in diesem Fall nicht auf einer Korrektur des Farbsinndefektes, sondern auf fehlerhafter Beleuchtung und falscher Anwendung der Farbtesttafeln. Farbfiltergläser sind somit kein geeignetes Hilfsmittel, eine angeborene oder erworbene Farbsinnstörung zu kompensieren, um damit z.B. einen Zugang zu einem Sportbootführerschein zu ermöglichen. Die Verwendung von Farbfiltergläsern widerspricht früheren Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG undwiderspricht vom sachlichen Inhalt her der Möglichkeit, Farbsinnstörungen dadurch zu korrigieren [4,5]. Eine derartige Möglichkeit existiert definitiv nicht. Die Verwendung von farbigen Korrekturhilfen wird ausdrücklich abgelehnt. Es liegen keine Studien vor, die belegen, dass damit eine Farbsinnstörung kompensiert werden kann.","PeriodicalId":440470,"journal":{"name":"Klin Monatsbl Augenheilkd","volume":"13 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2016-03-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Stellungnahmen der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)\",\"authors\":\"München Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft\",\"doi\":\"10.1055/S-0042-101359\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die Prüfung des Farbensehens unter Zuhilfenahme des Ishihara-Testes erfordert die Verwendung von Tageslicht oder tageslichtähnlicher Beleuchtung entsprechend DIN EN ISO 3668. Die Verwendung von Farbfiltergläsern jedweder Art, sei es in Form von gefärbten Kontaktlinsen oder Korrekturgläsern, auch in Form von Colorlite-Brillen, ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig [1,2]. Farbfilter vor der Lichtquelle oder Farbfilter vor dem Auge bewirken, dass Farbtesttafeln vom Betrachter in einer Beleuchtung wahrgenommen werden, für die sie nicht konstruiert sind. Das Erkennen des farbigen Sehzeichens auf einer Farbtesttafel mithilfe von Farbfiltern beruht in diesem Fall nicht auf einer Korrektur des Farbsinndefektes, sondern auf fehlerhafter Beleuchtung und falscher Anwendung der Farbtesttafeln. Farbfiltergläser sind somit kein geeignetes Hilfsmittel, eine angeborene oder erworbene Farbsinnstörung zu kompensieren, um damit z.B. einen Zugang zu einem Sportbootführerschein zu ermöglichen. Die Verwendung von Farbfiltergläsern widerspricht früheren Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG undwiderspricht vom sachlichen Inhalt her der Möglichkeit, Farbsinnstörungen dadurch zu korrigieren [4,5]. Eine derartige Möglichkeit existiert definitiv nicht. Die Verwendung von farbigen Korrekturhilfen wird ausdrücklich abgelehnt. Es liegen keine Studien vor, die belegen, dass damit eine Farbsinnstörung kompensiert werden kann.\",\"PeriodicalId\":440470,\"journal\":{\"name\":\"Klin Monatsbl Augenheilkd\",\"volume\":\"13 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2016-03-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Klin Monatsbl Augenheilkd\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1055/S-0042-101359\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Klin Monatsbl Augenheilkd","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/S-0042-101359","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Stellungnahmen der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)
Die Prüfung des Farbensehens unter Zuhilfenahme des Ishihara-Testes erfordert die Verwendung von Tageslicht oder tageslichtähnlicher Beleuchtung entsprechend DIN EN ISO 3668. Die Verwendung von Farbfiltergläsern jedweder Art, sei es in Form von gefärbten Kontaktlinsen oder Korrekturgläsern, auch in Form von Colorlite-Brillen, ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig [1,2]. Farbfilter vor der Lichtquelle oder Farbfilter vor dem Auge bewirken, dass Farbtesttafeln vom Betrachter in einer Beleuchtung wahrgenommen werden, für die sie nicht konstruiert sind. Das Erkennen des farbigen Sehzeichens auf einer Farbtesttafel mithilfe von Farbfiltern beruht in diesem Fall nicht auf einer Korrektur des Farbsinndefektes, sondern auf fehlerhafter Beleuchtung und falscher Anwendung der Farbtesttafeln. Farbfiltergläser sind somit kein geeignetes Hilfsmittel, eine angeborene oder erworbene Farbsinnstörung zu kompensieren, um damit z.B. einen Zugang zu einem Sportbootführerschein zu ermöglichen. Die Verwendung von Farbfiltergläsern widerspricht früheren Empfehlungen der Verkehrskommission der DOG undwiderspricht vom sachlichen Inhalt her der Möglichkeit, Farbsinnstörungen dadurch zu korrigieren [4,5]. Eine derartige Möglichkeit existiert definitiv nicht. Die Verwendung von farbigen Korrekturhilfen wird ausdrücklich abgelehnt. Es liegen keine Studien vor, die belegen, dass damit eine Farbsinnstörung kompensiert werden kann.