全国和跨国地对仲裁费用征税

Agnieszka Kopec, M. Schewe
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摘要

对于对于英国退欧事件发生的时间,这是诱前安置者安置I或II的诱入物只是诱入的情况。§20 UmwStG及Anteilstausches gem .§21 UmwStG问题;Einbringungen gem .§24将英国退欧后在很大程度上有点类似UmwStG现状可能.大多数论证都认为欧盟要通过退出来实现某种替代品。§22卷1 .句子6 . 6 . Abs两句6 . UmwStG来可另一方面,语法、读力和宪政的解释却很好的支持,反对出现替代的实境。因为加上Verweises驻§22卷1 .句子6 . 6 UmwStG是适合意味着避免执行Ersatzrealisationstatbestands足够,如果各的Besteuerungsrecht gem .§1 . Abs号4 . 2 .拍'不得忽略或限制。还说缺乏Missbrauchsabsicht以及缺乏一积极行为的Steuerpflichtigen verfassungskonforme teleologische大幅降低§22卷1 .句子6 . 6 . Abs两句6 UmwStG .但归根结底,选择这一理由不取决于个人利益。因此,为了完全符合常态,仍应在当前退出谈判中明确寻找、寻找英国退欧影响的替代运动的过渡安排。
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Nationale und grenzüberschreitende Besteuerung von Schiedsrichtervergütungen
Bezüglich der Einordnung des BREXIT als Ersatzrealisationstatbestand, mithin der Auslösung eines Einbringungsgewinns I bzw. II, sind nur die Fälle der Einbringung gem. § 20 UmwStG und des Anteilstausches gem. § 21 UmwStG problematisch; Einbringungen gem. § 24 UmwStG werden auch nach dem BREXIT weitgehend analog zum Status quo möglich sein. Die Mehrzahl der Argumente spricht dafür, dass es durch den EUAustritt zur Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands gem. § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6, Abs. 2 Satz 6 UmwStG kommt. Indes finden sich bei der grammatikalischen, teleologischen und verfassungskonformen Auslegung auch gute Argumente, die gegen eine Ersatzrealisation sprechen. Denn die Formulierung des Verweises in § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG ist jedenfalls geeignet zu implizieren, dass es zur Vermeidung der Erfüllung des Ersatzrealisationstatbestands ausreicht, wenn das Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) UmwStG nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ferner spricht die fehlende Missbrauchsabsicht sowie die fehlende aktive Handlung des Steuerpflichtigen für eine verfassungskonforme teleologische Reduktion des § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6, Abs. 2 Satz 6 UmwStG. Jedoch ist letztlich zweifelhaft, ob diese Argumente den Steuerpflichtigen werden schützen können. Um demnach gerade dem Telos der Norm gerecht zu werden, sollte in den anstehenden Austrittsverhandlungen ausdrücklich eine entsprechende Übergangsregelung für die vom BREXIT betroffenen Fälle der Ersatzrealisation eingeführt werden.
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