{"title":"德国和欧洲的消费者词汇","authors":"A. Piekenbrock, Thomas Ludwig","doi":"10.1515/gpr.2010.7.3.114","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Dass der BGH das BGB nicht mehr selbstverantwortlich interpretieren darf, ist ein Phänomen unserer Zeit, das der so genannten richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts geschuldet ist. Dogmatisch wird dies bekanntlich damit begründet, dass sich EU-Richtlinien an alle drei Staatsgewalten richten und daher bei mehreren möglichen Auslegungsvarianten der richtlinienkonformen jedenfalls nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Vorrang gebührt . Bei der für die richtlinienkonformen Auslegung essentiellen Kooperation mit dem EuGH hat sich der BGH in letzter Zeit ausgesprochen vorlagefreudig gezeigt; dies gilt namentlich für den für das Fahrniskaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat, der selbst dann vorlegt, wenn ihm die Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung ex ante unüberwindbar scheinen und der Interpretation des EuGH ex post nur im Wege einer „richtlinienkonformen Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion“ Rechnung getragen werden kann. Die jüngste Entscheidung dieses Senats zur Verbrauchereigenschaft im Fernabsatz fällt daher auf den ersten Blick aus dem Rahmen. Dabei ging es um die Auslegung von §13 BGB, der bekanntlich die älteren Definitionsnormen in §1 Abs.1 VerbrKrG 1990, §24a AGBG 1996, §1031 Abs.5 Satz 3 ZPO 1997 und §414 Abs.4 HGB 1998 ersetzt hat und heute – vorbehaltlich §507 BGB – einheitlich den Verbraucherbegriff für das BGB, das Transportrecht im HGB, die ZPO und §2 Abs.2 UWG definiert . Zusammen mit §14 BGB eröffnet §13 BGB damit den Weg in das weitgehend richtliniendeterminierte Sonderprivatrecht der Verbraucher. Soweit der deutsche Gesetzgeber damit die disparaten Definitionsnormen der einschlägigen Richtlinien zusammengeGrundfragen – Piekenbrock/Ludwig, Zum deutschen und europäischen Verbraucherbegriff 114 GPR 3/10","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"38 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Zum deutschen und europäischen Verbraucherbegriff\",\"authors\":\"A. Piekenbrock, Thomas Ludwig\",\"doi\":\"10.1515/gpr.2010.7.3.114\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Dass der BGH das BGB nicht mehr selbstverantwortlich interpretieren darf, ist ein Phänomen unserer Zeit, das der so genannten richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts geschuldet ist. 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