Johannes Gutsch, Marcus Reif, Boris Müller-Hübenthal, Peter F Matthiessen
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Am Beispiel der S3-Leitlinie «Malignes Melanom» wird hier eine evidenzbasierte Urteilsbildung zur Wirksamkeit einer unkonventionellen Therapie - hier mit einem Mistelpräparat - analytisch nachvollzogen. Die für die Beurteilung dieser unkonventionellen Therapie herangezogene randomisierte Studie wird genauer methodisch analysiert. Obwohl sie keine statistisch basierte Aussage zulässt, wurde eine Leitlinienempfehlung auf Basis dieser Studie abgeleitet. Es wird gezeigt, dass 1) allein die Existenz einer einzigen RCT mit hoher Evidenz gleichgesetzt wird, 2) die Ergebnisse trotz beträchtlicher Fehlinterpretationen in eine S3-Leitlinie einfließen und 3) Meinungen anstelle kritischer wissenschaftlicher Analysen verarbeitet werden. Unsere Untersuchung zeigt, dass noch so ausgefeilte epistemologische und methodologische Formalien den Arzt nicht von der Pflicht entbinden, auf Basis seiner ärztlichen Erfahrung und professionellen Kompetenz den Realitätswert der ihm zur Verfügung stehenden Information zu beurteilen. </p>","PeriodicalId":51049,"journal":{"name":"Forschende Komplementarmedizin","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2016-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1159/000445395","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"[Evidenzbasierte Leitlinien, Anspruch und Wirklichkeit].\",\"authors\":\"Johannes Gutsch, Marcus Reif, Boris Müller-Hübenthal, Peter F Matthiessen\",\"doi\":\"10.1159/000445395\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"<p><p>Mit der Konzeption der «Evidenzbasierten Medizin» und den «Evidenzbasierten Leitlinien» soll mithilfe von Formalisierungsprozeduren die ärztliche Irrtumsanfälligkeit kalkulierbar gemacht werden. 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[Evidenzbasierte Leitlinien, Anspruch und Wirklichkeit].
Mit der Konzeption der «Evidenzbasierten Medizin» und den «Evidenzbasierten Leitlinien» soll mithilfe von Formalisierungsprozeduren die ärztliche Irrtumsanfälligkeit kalkulierbar gemacht werden. Quantifizierte objektive Aussagen über die therapeutische Wirksamkeit einer Behandlung sollen die individuelle ärztliche Beurteilung der therapeutischen Wirksamkeit überflüssig machen. Damit kommt der Befolgung von formalen Regeln die entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Frage nach dem Wahrheitsgehalt und dem Wirklichkeitsbezug zu. Im Rahmen evidenzbasierter Leitlinien werden vorrangig die Ergebnisse randomisierter kontrollierter Studien (RCT) oder Meta-Analysen solcher Studien herangezogen. Am Beispiel der S3-Leitlinie «Malignes Melanom» wird hier eine evidenzbasierte Urteilsbildung zur Wirksamkeit einer unkonventionellen Therapie - hier mit einem Mistelpräparat - analytisch nachvollzogen. Die für die Beurteilung dieser unkonventionellen Therapie herangezogene randomisierte Studie wird genauer methodisch analysiert. Obwohl sie keine statistisch basierte Aussage zulässt, wurde eine Leitlinienempfehlung auf Basis dieser Studie abgeleitet. Es wird gezeigt, dass 1) allein die Existenz einer einzigen RCT mit hoher Evidenz gleichgesetzt wird, 2) die Ergebnisse trotz beträchtlicher Fehlinterpretationen in eine S3-Leitlinie einfließen und 3) Meinungen anstelle kritischer wissenschaftlicher Analysen verarbeitet werden. Unsere Untersuchung zeigt, dass noch so ausgefeilte epistemologische und methodologische Formalien den Arzt nicht von der Pflicht entbinden, auf Basis seiner ärztlichen Erfahrung und professionellen Kompetenz den Realitätswert der ihm zur Verfügung stehenden Information zu beurteilen.