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Die externe Begutachtung als Mittel zum Zweck – über die Herstellung von Legitimation in Berufungsverfahren an deutschen Universitäten
Zusammenfassung Die externe Begutachtung ist ein wesentliches Element des Berufungsverfahrens, das bei der Beurteilung der Legitimität der von der Berufungskommission erstellten Listenreihung der Bewerber:innen von kommissionsexternen Akteur:innen herangezogen wird. Mittels eines explorativen Forschungsprozesses wird die Frage beantwortet, wie die Kommission diese Legitimation herzustellen versucht. Es wird gezeigt, dass die Kommission unterschiedlichen Maßstäben der Legitimität unterliegt. Die Einhaltung des rechtlichen Rahmens dient der formalen Legitimation der Entscheidung; die inhaltliche Legitimation wird über die Einholung und Berücksichtigung der Fachexpertise hergestellt. Ferner wird gezeigt, wie diese Anforderungen über Praktiken der Kommission im Umgang mit dem Bewertungsprozess erfüllt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden unter Einbeziehung bewertungssoziologischer Überlegungen diskutiert.
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