贝卡的新裁决

W. Rösch
{"title":"贝卡的新裁决","authors":"W. Rösch","doi":"10.1055/S-0034-1399070","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Korrespondenzadresse Prof. Dr. med. Wolfgang Rösch Steinbacher Hohl 32 60488 Frankfurt am Main wolfgang.roesch@online.de Über viele Jahre galt die Devise der Rechtsanwälte in Arzthaftungsprozessen, mangelnde Aufklärung in den Vordergrund der Argumentation bei „Kunstfehlern“ zu stellen. Ausgehend von der vorsätzlichen Körperverletzung im Rahmen einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme wurden die Anforderungen an die Aufklärungspflicht kontinuierlich verschärft bis hin zur Beweislastumkehr. In den 70er-Jahren habe ich zusammen mit Prof. Bartels, Nürnberg und dem Juristen Prof. Weißauer zunächst im Erlanger perimed-Verlag, später im diomed-Verlag bzw. Thieme Compliance Aufklärungsbogen für endoskopische Untersuchungen entwickelt, die kontinuierlich in 6-monatigem Abstand an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden mussten bzw. wurden. Diese Bogen dienten primär der Dokumentation der Aufklärung und konnten das von Juristen geforderte Aufklärungsgespräch nicht ersetzen, denn es reichte bereits ein Eintrag ins Krankenblatt über die erfolgte Aufklärung bei eingetretenen Komplikationen aus, um „davonzukommen“. Auf der anderen Seite führte ein fehlendes Datum oder eine fehlende Arztunterschrift auf dem Aufklärungsbogen dazu, dass ein Richter davon ausging, dass überhaupt keine Aufklärung erfolgt war. Es kam naturgemäß vor, dass einem Patienten bei der Anmeldung in einer Arztpraxis vom Personal ein Aufklärungsbogen mit der Maßgabe überreicht wurde, diesen am Untersuchungstag unterschrieben in der Praxis abzugeben, doch führt jeder verantwortungsbewusste Endoskopiker vor Untersuchungsbeginn bzw. vor Einleitung sedierender Maßnahmen ein kurzes Aufklärungsgespräch zumindest dahingehend, ob der zu Untersuchende den Aufklärungsbogen gelesen und verstanden habe oder ob noch Fragen offen geblieben seien. Zweckmäßigerweise wurden noch handschriftliche Eintragungen hinzugefügt, die auf spezielle, individuelle patientenbezogene Risiken hinwiesen. Wenn jetzt der Bundesgerichtshof feststellt, dass an den aufklärungspflichtigen Endoskopiker, den obliegenden Beweis betreffend, keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, so erscheint insbesondere wichtig, dass das Gericht im Zweifel dem Arzt zu glauben hat, dass die Aufklärung in der gebotenen Weise vorgenommen wurde. In verschiedenen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass Patienten sich aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen später nicht mehr an den genauen Inhalt des Aufklärungsgesprächs erinnern konnten oder im Rahmen der postulierten retrograden Amnesie infolge Sedierungsmaßnahmen ein Aufklärungsgespräch komplett negierten. Entscheidend ist nach BGH-Meinung, dass die Darstellung des Arztes, z. 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摘要

多年来,德国律师一直被认为是诉讼程序的主犯,在应对"行为错误"时不明显明显。在诊断或治疗范围内故意伤害他人。认识要求被不断加强,直到证据遭到阻断。我在70年代起,连同Bartels教授,纽伦堡和法律教授Weißauer最初在Erlanger perimed-Verlag,后来在diomed-Verlag / . Thieme Compliance Aufklärungsbogen endoskopische调查发展稳步6-monatigem距离当前法律调整必须或被.这两张纸主要是用来记录教育的文件,而且无法取代律师所要求的查找过程,因为只要在医疗单上写一笔揭示复杂情况的信息就是可以“摆脱”的。而另一方面欠缺日期或者压根没有医疗签字导致一名法官被怀疑根本没进行过启蒙运动。在自然,病人可在报名在诊所员工一个Aufklärungsbogen但给这些申请到Untersuchungstag签在实践中提出却将每个负责任的Endoskopiker从Untersuchungsbeginn带或启动前sedierender Aufklärungsgespräch至少一节,管理措施你的身体是否读懂了雷区问卷还是有疑问幸好还加了手写报告,指出了与个人有关的风险。现在,当联邦法院决定不再对有关子宫内膜损害的证据提出无理或过度的要求时,特别重要的是,法庭怀疑医生已以合乎该法律的方式作了这样的调查。不同的研究报告显示,过去犯过错误的原因,有些病人仍然无法记得严明谈话的准确内容,也有些病人由于麻醉措施而遭受逆行性失忆症,所以对他们的同声诉说完全没有意义。贝卡认为关键的一点就是…对医生的陈述比如说他总是处于教育的状态
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Korrespondenzadresse Prof. Dr. med. Wolfgang Rösch Steinbacher Hohl 32 60488 Frankfurt am Main wolfgang.roesch@online.de Über viele Jahre galt die Devise der Rechtsanwälte in Arzthaftungsprozessen, mangelnde Aufklärung in den Vordergrund der Argumentation bei „Kunstfehlern“ zu stellen. Ausgehend von der vorsätzlichen Körperverletzung im Rahmen einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme wurden die Anforderungen an die Aufklärungspflicht kontinuierlich verschärft bis hin zur Beweislastumkehr. In den 70er-Jahren habe ich zusammen mit Prof. Bartels, Nürnberg und dem Juristen Prof. Weißauer zunächst im Erlanger perimed-Verlag, später im diomed-Verlag bzw. Thieme Compliance Aufklärungsbogen für endoskopische Untersuchungen entwickelt, die kontinuierlich in 6-monatigem Abstand an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden mussten bzw. wurden. Diese Bogen dienten primär der Dokumentation der Aufklärung und konnten das von Juristen geforderte Aufklärungsgespräch nicht ersetzen, denn es reichte bereits ein Eintrag ins Krankenblatt über die erfolgte Aufklärung bei eingetretenen Komplikationen aus, um „davonzukommen“. Auf der anderen Seite führte ein fehlendes Datum oder eine fehlende Arztunterschrift auf dem Aufklärungsbogen dazu, dass ein Richter davon ausging, dass überhaupt keine Aufklärung erfolgt war. Es kam naturgemäß vor, dass einem Patienten bei der Anmeldung in einer Arztpraxis vom Personal ein Aufklärungsbogen mit der Maßgabe überreicht wurde, diesen am Untersuchungstag unterschrieben in der Praxis abzugeben, doch führt jeder verantwortungsbewusste Endoskopiker vor Untersuchungsbeginn bzw. vor Einleitung sedierender Maßnahmen ein kurzes Aufklärungsgespräch zumindest dahingehend, ob der zu Untersuchende den Aufklärungsbogen gelesen und verstanden habe oder ob noch Fragen offen geblieben seien. Zweckmäßigerweise wurden noch handschriftliche Eintragungen hinzugefügt, die auf spezielle, individuelle patientenbezogene Risiken hinwiesen. Wenn jetzt der Bundesgerichtshof feststellt, dass an den aufklärungspflichtigen Endoskopiker, den obliegenden Beweis betreffend, keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, so erscheint insbesondere wichtig, dass das Gericht im Zweifel dem Arzt zu glauben hat, dass die Aufklärung in der gebotenen Weise vorgenommen wurde. In verschiedenen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass Patienten sich aus nicht immer nachvollziehbaren Gründen später nicht mehr an den genauen Inhalt des Aufklärungsgesprächs erinnern konnten oder im Rahmen der postulierten retrograden Amnesie infolge Sedierungsmaßnahmen ein Aufklärungsgespräch komplett negierten. Entscheidend ist nach BGH-Meinung, dass die Darstellung des Arztes, z. B. dass er immer aufkläre, in sich schlüssig ist und damit ein Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht ist.
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Endoskopie Heute
Endoskopie Heute GASTROENTEROLOGY & HEPATOLOGY-SURGERY
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