M. Hahnemann, E. Tolasch, Katharina Feld, D. Wittschieber
{"title":"抖动性打击儿童暴力:犯罪社会经济调查","authors":"M. Hahnemann, E. Tolasch, Katharina Feld, D. Wittschieber","doi":"10.1515/mks-2021-0145","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Beim Schütteltrauma-Syndrom (STS) handelt es sich um eine häufige Variante sog. misshandlungsbedingter Kopfverletzungen im Säuglings- und Kleinkindalter und stellt eine besonders schwere Form der Kindesmisshandlung dar. Wenig ist bekannt über den sozioökonomischen Hintergrund von geständigen Täter*innen eines STS.Grundlage des multizentrisch aus drei Instituten für Rechtsmedizin erstellten Fallkollektivs bildeten 72 rechtsmedizinische Gutachten in strafrechtlich abgeschlossenen STS-Fällen zu lebenden Säuglingen und Kleinkindern aus den Jahren 2006 bis 2015. Die eigentliche Studienkohorte umfasst 16 tatverdächtige Personen (4 Frauen und 12 Männer), die zuvor im Rahmen einer umfangreichen Analyse der zugehörigen fallassoziierten Gerichtsakten identifiziert wurden und im Laufe des Strafverfahrens ein Tatgeständnis abgelegt hatten.Ein Tatgeständnis wurde in der vorliegenden Untersuchung überwiegend bei Tatverdächtigen mit einer geringen Bildung, einem geringen Berufsstatus und einem geringen Einkommen vorgefunden. Ein niedriger Status dieser 3 Merkmale entspricht dabei im Wesentlichen einem niedrigen sozioökonomischen Status. Nur solche Personen waren demnach bereit, ein entsprechendes Tatgeständnis abzulegen. Auffällig dabei ist, dass Personen mit höherem sozioökonomischem Status in der vorliegenden Studienkohorte nicht vorzufinden waren und dementsprechend auch kein Tatgeständnis ablegten.Die vorliegenden Daten unterstützen daher die Vermutung, dass die Bereitschaft zum Ablegen eines Tatgeständnisses im Rahmen einer Kindesmisshandlung in Gesellschaftsschichten mit höherem sozioökonomischem Status vergleichsweise geringer ausgeprägt sein könnte als bei Personen mit niedrigerem sozioökonomischem Status. Der Aspekt der »selektiven Sichtbarkeit von Täter*innen« sollte bei präventiven Konzepten berücksichtigt werden.","PeriodicalId":43577,"journal":{"name":"Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform","volume":"14 1","pages":"164 - 172"},"PeriodicalIF":0.6000,"publicationDate":"2022-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":"{\"title\":\"Gewalt gegen Kinder mittels Schütteltrauma: Kriminalsoziologische Untersuchungen zum sozioökonomischen Status tatverdächtiger Personen mit abgegebenem Tatgeständnis\",\"authors\":\"M. Hahnemann, E. Tolasch, Katharina Feld, D. Wittschieber\",\"doi\":\"10.1515/mks-2021-0145\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Beim Schütteltrauma-Syndrom (STS) handelt es sich um eine häufige Variante sog. misshandlungsbedingter Kopfverletzungen im Säuglings- und Kleinkindalter und stellt eine besonders schwere Form der Kindesmisshandlung dar. 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Gewalt gegen Kinder mittels Schütteltrauma: Kriminalsoziologische Untersuchungen zum sozioökonomischen Status tatverdächtiger Personen mit abgegebenem Tatgeständnis
Zusammenfassung Beim Schütteltrauma-Syndrom (STS) handelt es sich um eine häufige Variante sog. misshandlungsbedingter Kopfverletzungen im Säuglings- und Kleinkindalter und stellt eine besonders schwere Form der Kindesmisshandlung dar. Wenig ist bekannt über den sozioökonomischen Hintergrund von geständigen Täter*innen eines STS.Grundlage des multizentrisch aus drei Instituten für Rechtsmedizin erstellten Fallkollektivs bildeten 72 rechtsmedizinische Gutachten in strafrechtlich abgeschlossenen STS-Fällen zu lebenden Säuglingen und Kleinkindern aus den Jahren 2006 bis 2015. Die eigentliche Studienkohorte umfasst 16 tatverdächtige Personen (4 Frauen und 12 Männer), die zuvor im Rahmen einer umfangreichen Analyse der zugehörigen fallassoziierten Gerichtsakten identifiziert wurden und im Laufe des Strafverfahrens ein Tatgeständnis abgelegt hatten.Ein Tatgeständnis wurde in der vorliegenden Untersuchung überwiegend bei Tatverdächtigen mit einer geringen Bildung, einem geringen Berufsstatus und einem geringen Einkommen vorgefunden. Ein niedriger Status dieser 3 Merkmale entspricht dabei im Wesentlichen einem niedrigen sozioökonomischen Status. Nur solche Personen waren demnach bereit, ein entsprechendes Tatgeständnis abzulegen. Auffällig dabei ist, dass Personen mit höherem sozioökonomischem Status in der vorliegenden Studienkohorte nicht vorzufinden waren und dementsprechend auch kein Tatgeständnis ablegten.Die vorliegenden Daten unterstützen daher die Vermutung, dass die Bereitschaft zum Ablegen eines Tatgeständnisses im Rahmen einer Kindesmisshandlung in Gesellschaftsschichten mit höherem sozioökonomischem Status vergleichsweise geringer ausgeprägt sein könnte als bei Personen mit niedrigerem sozioökonomischem Status. Der Aspekt der »selektiven Sichtbarkeit von Täter*innen« sollte bei präventiven Konzepten berücksichtigt werden.