{"title":"那些被拘禁的性罪犯需要接受治疗和后续治疗:这些人的成因,他们跟机会的缺失有直接关系","authors":"Lena C. Carl, F. Lösel","doi":"10.1515/mks-2021-0142","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Die ambulante Behandlung entlassener Sexualstraftäter hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere seit der Reform der Führungsaufsicht 2006 wurde das Nachsorgeangebot für Haftentlassene sukzessive ausgebaut. Ein Großteil der nachbehandelten Sexualstraftäter wird über Bewährungsauflagen oder Weisungen der Führungsaufsicht an eine Nachsorgeeinrichtung angebunden, bislang gibt es aber kaum Informationen darüber, wie häufig Therapieauflagen erteilt werden, an welche Faktoren sie geknüpft sind und wie wirksam sie sind. Die vorliegende Studie untersucht daher an einer Stichprobe entlassener Sexualstraftäter (n = 1.537), welche individuellen, haftbezogenen und entlassungsbezogenen Faktoren die Wahrscheinlichkeit einer Therapieweisung beeinflussen. Zudem wird analysiert, ob eine Therapieweisung unter Kontrolle anderer relevanter Faktoren eine rückfallpräventive Wirkung aufweist. Als Datenbasis diente ein umfassender Erhebungsbogen, der bei Haftentlassung von den Fachdiensten ausgefüllt wurde. Unsere Ergebnisse zeigen, dass 77 % aller Sexualstraftäter eine Therapieauflage erhielten, dabei war der Anteil seit 2004 signifikant angestiegen. Jüngere Straftäter, Täter mit ausschließlich kindlichen Opfern, mit niedrigerem Static-99-Wert und einer Behandlung in Haft erhielten häufiger eine Therapieauflage. Für in der Haft unbehandelte Sexualstraftäter war eine Therapieauflage mit signifikant weniger Rückfall assoziiert, bei Straftätern mit Einzel- und Gruppentherapie galt dies nur für Rückfälle mit einem Gewaltdelikt. Für Entlassene aus der Sozialtherapie war eine Therapieauflage kein signifikanter Prädiktor. 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Therapieauflagen und Nachsorge bei haftentlassenen Sexualstraftätern: Prädiktoren und Zusammenhänge mit der Rückfälligkeit
Zusammenfassung Die ambulante Behandlung entlassener Sexualstraftäter hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere seit der Reform der Führungsaufsicht 2006 wurde das Nachsorgeangebot für Haftentlassene sukzessive ausgebaut. Ein Großteil der nachbehandelten Sexualstraftäter wird über Bewährungsauflagen oder Weisungen der Führungsaufsicht an eine Nachsorgeeinrichtung angebunden, bislang gibt es aber kaum Informationen darüber, wie häufig Therapieauflagen erteilt werden, an welche Faktoren sie geknüpft sind und wie wirksam sie sind. Die vorliegende Studie untersucht daher an einer Stichprobe entlassener Sexualstraftäter (n = 1.537), welche individuellen, haftbezogenen und entlassungsbezogenen Faktoren die Wahrscheinlichkeit einer Therapieweisung beeinflussen. Zudem wird analysiert, ob eine Therapieweisung unter Kontrolle anderer relevanter Faktoren eine rückfallpräventive Wirkung aufweist. Als Datenbasis diente ein umfassender Erhebungsbogen, der bei Haftentlassung von den Fachdiensten ausgefüllt wurde. Unsere Ergebnisse zeigen, dass 77 % aller Sexualstraftäter eine Therapieauflage erhielten, dabei war der Anteil seit 2004 signifikant angestiegen. Jüngere Straftäter, Täter mit ausschließlich kindlichen Opfern, mit niedrigerem Static-99-Wert und einer Behandlung in Haft erhielten häufiger eine Therapieauflage. Für in der Haft unbehandelte Sexualstraftäter war eine Therapieauflage mit signifikant weniger Rückfall assoziiert, bei Straftätern mit Einzel- und Gruppentherapie galt dies nur für Rückfälle mit einem Gewaltdelikt. Für Entlassene aus der Sozialtherapie war eine Therapieauflage kein signifikanter Prädiktor. Implikationen für die Nachsorge von Sexualstraftätern und weitere Forschungsansätze werden diskutiert.