通过比例适度执行过前矫正病人的合法缓刑§67 d . Abs 6刑法规定

IF 0.6 4区 社会学 Q4 CRIMINOLOGY & PENOLOGY Monatsschrift Fur Kriminologie Und Strafrechtsreform Pub Date : 2022-10-01 DOI:10.1515/mks-2022-0013
J. Querengässer, Nora Hein, B. Schiffer
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Das Matching dieser Zwillingsgruppe erfolgte u. a. hinsichtlich der Delikt- und Diagnosenverteilung. Während von den Bewährungsentlassenen lediglich 9 % erneute Eintragungen im BZR aufwiesen, liegt diese Quote bei den »Erledigern« mit 28 % knapp dreimal so hoch. Fast dasselbe Verhältnis ergibt sich im direkten Zwillingsgruppenvergleich. Entsprechende Diskrepanzen in den Überlebenszeitanalysen zeigen sich auch auf allen anderen erhobenen Parametern (einschlägige, Gewalt- und Sexualdelikte sowie unterschiedliche Sanktionsformen als Schätzer der Deliktschwere). Da die Zwillingsgruppenvergleiche diese Befunde bestätigen, scheinen die Unterschiede nicht ausschließlich durch Selektionseffekte erklärbar zu sein. 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摘要

2016年核心事件是在一所精神病院实施一项辅助住院疗法后来,达成共识的条件变得普遍了。§63 StGB因Unverhältnismäßigkeit明确解决.从那时起,北威州就出现了大量的裁员。本研究以州中央登记册的提取方式,检方了该州在2016年8月至2018年7月期间所有被解释的病人在未满4年的中转期中假释。比较这一群体,就会发现这一群体是同一一只被拘捕的病人,这一只是前几年被释放的病人。与此同时发生了犯罪与诊断的分配而Bewährungsentlassenen只有9%的重新"地BZR雏形,这支赔率»Erledigern«28% .近三倍高直接的双胞胎组比较中发现相同的比例。其他所有指标(相关数据、暴力和性犯罪和各种制裁形式不同)都显示了对生存时间分析中这方面的差异。这一发现证明了双胞胎组比较结果,因此差异似乎不能完全通过选择效应来解释。因此,适度化或其结构和系统影响似乎在其他原因中代表了局面恶化假释的风险因素。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
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Legalbewährung ehemaliger Maßregelvollzugs-patienten nach einer Verhältnismäßigkeits-erledigung gem. § 67 d Abs. 6 Strafgesetzbuch
Zusammenfassung 2016 erfolgte eine Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dabei wurden die Voraussetzungen für eine Erledigung der Maßregel gem. § 63 StGB aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit explizit geregelt. Seither kam es gerade in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Entlassungen, die auf dieser Grundlage erfolgten. Die vorliegende Studie untersucht anhand von Bundeszentralregisterauszügen die Legalbewährung aller in diesem Bundesland zwischen August 2016 und Juli 2018 entsprechend entlassenen Patienten in einem mittleren Beobachtungszeitraum von knapp 4 Jahren. Verglichen wird diese Gruppe einerseits mit bewährungsentlassenen Patienten derselben Entlasskohorte und andererseits mit einer gematchten Gruppe aus entlassenen Patienten früherer Jahre. Das Matching dieser Zwillingsgruppe erfolgte u. a. hinsichtlich der Delikt- und Diagnosenverteilung. Während von den Bewährungsentlassenen lediglich 9 % erneute Eintragungen im BZR aufwiesen, liegt diese Quote bei den »Erledigern« mit 28 % knapp dreimal so hoch. Fast dasselbe Verhältnis ergibt sich im direkten Zwillingsgruppenvergleich. Entsprechende Diskrepanzen in den Überlebenszeitanalysen zeigen sich auch auf allen anderen erhobenen Parametern (einschlägige, Gewalt- und Sexualdelikte sowie unterschiedliche Sanktionsformen als Schätzer der Deliktschwere). Da die Zwillingsgruppenvergleiche diese Befunde bestätigen, scheinen die Unterschiede nicht ausschließlich durch Selektionseffekte erklärbar zu sein. Eine Verhältnismäßigkeitserledigung bzw. deren strukturell-systemische Implikationen scheinen somit aus anderen Gründen einen Risikofaktor für eine ungünstige Legalbewährung darzustellen.
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