{"title":"在研究改革的Sexualstrafrechts有关§§177个和184 i StGB和由此导致的结论Vernehmungsgestaltung","authors":"Jürgen Biedermann, R. Volbert","doi":"10.1515/mks-2020-2058","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Im November 2016 erfolgte eine bedeutsame Reform des deutschen Sexualstrafrechts, welche in der wissenschaftlichen Literatur und öffentlichen Debatte sowohl mit Hoffnungen als auch Befürchtungen einherging. Die vorliegende Untersuchung widmet sich aktuellen empirischen Erkenntnissen zu den Straftatbeständen des veränderten § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und des neugeschaffenen § 184 i StGB (Sexuelle Belästigung). So wird für beide Deliktkategorien anhand der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik die Entwicklung des polizeilich registrierten Fallaufkommens aufgezeigt und mit der Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen verglichen. Eine Analyse der Tatmerkmale aller im Jahr 2018 in Brandenburg registrierten Fälle nach den §§ 177 StGB (n = 390) und 184 i StGB (n = 387) auf Basis der POLAS-Datenbank verwies hinsichtlich der Aufklärung und Beweisbarkeit der fraglichen Taten auf die zentrale Bedeutung der Opferaussage als Personalbeweis. Im Weiteren werden Schlussfolgerungen für eine geeignete Vernehmungstechnik und -protokollierung dargestellt, um das infolge der Reform nunmehr zentrale Tatbestandsmerkmal– den erkennbar den sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willen – adäquat aufklären zu können. 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摘要
2016年11月的摘要显示了德国性刑法的重大改革,在科学文献和公共争论中,他都带来了希望和恐惧。本研究目的而言,当前的实证知识的Straftatbeständen改变§177个StGB(性侵犯;性侵犯;强奸)和《neugeschaffenen§184 i StGB(性骚扰).比如,根据联邦警察死亡统计和执法统计,我们展示了警察记录下案件的出现情况,并将这两类司法判决的次数作了比较。分析2018年Tatmerkmale所有勃兰登堡注册案件复核§§177个StGB (n = 390)和184 i StGB (n = 387)基础上POLAS-Datenbank指出,关于教育和Beweisbarkeit抄袭的行为为核心Opferaussage作为Personalbeweis .此外,还论证了适当的审讯和记录技术,以便充分地了解因改革而现在出现的关键动因——对性行为的认识和意向——。设计这类审讯也有利于以科学的方式验证他人的真实行为和恶意行为。
Empirische Erkenntnisse zur Reform des Sexualstrafrechts in Bezug auf die §§ 177 und 184 i StGB und daraus resultierende Schlussfolgerungen für die Vernehmungsgestaltung
Zusammenfassung Im November 2016 erfolgte eine bedeutsame Reform des deutschen Sexualstrafrechts, welche in der wissenschaftlichen Literatur und öffentlichen Debatte sowohl mit Hoffnungen als auch Befürchtungen einherging. Die vorliegende Untersuchung widmet sich aktuellen empirischen Erkenntnissen zu den Straftatbeständen des veränderten § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und des neugeschaffenen § 184 i StGB (Sexuelle Belästigung). So wird für beide Deliktkategorien anhand der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik die Entwicklung des polizeilich registrierten Fallaufkommens aufgezeigt und mit der Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen verglichen. Eine Analyse der Tatmerkmale aller im Jahr 2018 in Brandenburg registrierten Fälle nach den §§ 177 StGB (n = 390) und 184 i StGB (n = 387) auf Basis der POLAS-Datenbank verwies hinsichtlich der Aufklärung und Beweisbarkeit der fraglichen Taten auf die zentrale Bedeutung der Opferaussage als Personalbeweis. Im Weiteren werden Schlussfolgerungen für eine geeignete Vernehmungstechnik und -protokollierung dargestellt, um das infolge der Reform nunmehr zentrale Tatbestandsmerkmal– den erkennbar den sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willen – adäquat aufklären zu können. Eine derartige Vernehmungsgestaltung verbessert zudem die Möglichkeiten, mittels wissenschaftlich etablierter Methoden der Glaubhaftigkeitsbeurteilung sowohl tatsächlich stattgefundene Taten als auch mögliche Falschbeschuldigungen als solche zu identifizieren.