{"title":"Unterschiedliche Richtlinien und Vorgaben - Qualifikationsanforderungen an Notärzte in den einzelnen Bundesländern","authors":"H. Genzwürker1, J. Hinkelbein1, K. Ellinger2","doi":"10.1055/s-2004-820791","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"D ie Notfallrettung umfasst die präklinische medizinische Versorgung von Notfallpatienten und die gegebenenfalls damit verbundene Beförderungsleistung. Nach § 75 SGB V ist auch die notärztliche Versorgung Bestandteil des Rettungsdienstes, sofern die Landesgesetzgebung nichts anderes vorsieht (1, 2). Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes fallen gemäß Artikel 30 und 70 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder (1, 3). Der Rettungsdienst (Notfallrettung) ist eine primär ärztlich determinierte Tätigkeit und Aufgabe, in der die medizinische Versorgung eines Notfallpatienten im Vordergrund steht. Sie wird gegebenenfalls durch fachgerechten Transport ergänzt (1). Die ärztliche Fachkompetenz wird sowohl im Einsatzgeschehen vor Ort als auch bei der Planung, Kontrolle und Sicherung der notfallmedizinischen Versorgung benötigt (1). Die Tätigkeit als Notarzt setzt nicht nur ein breit gefächertes notfallund intensivmedizinisches Fachwissen voraus. Zunehmend befindet sich der Notarzt auch in der Rolle des Logistikers, der bereits präklinisch kompetente organisatorische Entscheidungen treffen muss. Die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, in welchen entsprechend unterschiedliche Richtlinien und Vorgaben für die Ausbildung und Tätigkeit als Notarzt existieren. Die Vielzahl der differenten Eignungsvoraussetzungen führt zu teils erheblichen Unterschieden bei der Qualifikation der Notärzte und zur Verunsicherung bei Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung. Die Anforderungen der einzelnen Länder werden verglichen.","PeriodicalId":313832,"journal":{"name":"Notfall & Hausarztmedizin (Fokus auf Notfallmedizin)","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2004-02-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"2","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Notfall & Hausarztmedizin (Fokus auf Notfallmedizin)","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/s-2004-820791","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
D ie Notfallrettung umfasst die präklinische medizinische Versorgung von Notfallpatienten und die gegebenenfalls damit verbundene Beförderungsleistung. Nach § 75 SGB V ist auch die notärztliche Versorgung Bestandteil des Rettungsdienstes, sofern die Landesgesetzgebung nichts anderes vorsieht (1, 2). Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes fallen gemäß Artikel 30 und 70 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder (1, 3). Der Rettungsdienst (Notfallrettung) ist eine primär ärztlich determinierte Tätigkeit und Aufgabe, in der die medizinische Versorgung eines Notfallpatienten im Vordergrund steht. Sie wird gegebenenfalls durch fachgerechten Transport ergänzt (1). Die ärztliche Fachkompetenz wird sowohl im Einsatzgeschehen vor Ort als auch bei der Planung, Kontrolle und Sicherung der notfallmedizinischen Versorgung benötigt (1). Die Tätigkeit als Notarzt setzt nicht nur ein breit gefächertes notfallund intensivmedizinisches Fachwissen voraus. Zunehmend befindet sich der Notarzt auch in der Rolle des Logistikers, der bereits präklinisch kompetente organisatorische Entscheidungen treffen muss. Die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, in welchen entsprechend unterschiedliche Richtlinien und Vorgaben für die Ausbildung und Tätigkeit als Notarzt existieren. Die Vielzahl der differenten Eignungsvoraussetzungen führt zu teils erheblichen Unterschieden bei der Qualifikation der Notärzte und zur Verunsicherung bei Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung. Die Anforderungen der einzelnen Länder werden verglichen.