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Abstract
Vorstellung und Realität der Hauptversammlung haben sich in den letzten Jahrzehnten weitgehend auseinanderentwickelt.1 Für eine überschaubare Anzahl an Aktionären war die Präsenzhauptversammlung ausreichend; anderes hat va für kapitalmarktorientierte Gesellschaften zu gelten. Die physisch präsenten Aktionäre stellen zumeist weder zahlenmäßig noch nach Stimmgewicht ein Abbild der Anteilseignerstruktur dar.2 Aktien börsennotierter Gesellschaften werden nicht mehr lediglich im Umkreis der emittierenden Gesellschaft erworben, sondern von weit verstreuten Investoren. Der Handel mit diesen erfolgt zu großen Teilen über das Internet. Im Gegensatz zum einfachen und technisierten Erwerb einer Aktie steht die Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte.3 Die Einführung einer virtuellen Hauptversammlung könnte insoweit zu einer Aktivierung von Kleinaktionären beitragen und so dem Auseinanderfallen von Eigentum und Kontrolle entgegenwirken.4 Bestehende Aktionärsrechte werden – wie sich mit Blick auf aktuelle Zahlen zu Hauptversammlungspräsenzen zeigt5 – oftmals nicht ausgeübt. Sei dies aufgrund der Wall Street rule, der rationalen Apathie der Aktionäre oder aus schlichI.