{"title":"Nichtleistungskondiktion bei Direktzahlung von Arbeitslosengeld II nach Beendigung des Mietverhältnisses","authors":"Christian Nierhauve","doi":"10.1515/zmr-2018-711104","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"den Lehre befürwortete analoge Anwendung im Recht des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und im Rahmen des Deliktrechts.97) Die durch die 1. ZahlungsverzugsRL gewährte Exkulpationsmöglichkeit der Unternehmen und öffentlichen Stellen für das Verschulden ihrer Geldinstitute schafft bei Beteiligung von Verbrauchern nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (s.o.). Viele dieser Wertungswidersprüche können durch die hier vorgeschlagene Zurückbesinnung auf die Entscheidung des Gesetzgebers, Geldund Mietzinsschulden als modifizierte Bringschulden einzuordnen, vermieden werden. Die dezidierte Ausschaltung des § 278 BGB, so der Geldschuldner seinerseits den Zahlungsvorgang rechtzeitig veranlasst hat, gelingt dabei freilich nicht. Dies ist durch die teleologische Extension des Art. 3 Abs. 1, Buchst. c) Ziff. ii der 1. Zahlungsverzugs-RL vorzunehmen.","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"22 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711104","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
den Lehre befürwortete analoge Anwendung im Recht des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und im Rahmen des Deliktrechts.97) Die durch die 1. ZahlungsverzugsRL gewährte Exkulpationsmöglichkeit der Unternehmen und öffentlichen Stellen für das Verschulden ihrer Geldinstitute schafft bei Beteiligung von Verbrauchern nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (s.o.). Viele dieser Wertungswidersprüche können durch die hier vorgeschlagene Zurückbesinnung auf die Entscheidung des Gesetzgebers, Geldund Mietzinsschulden als modifizierte Bringschulden einzuordnen, vermieden werden. Die dezidierte Ausschaltung des § 278 BGB, so der Geldschuldner seinerseits den Zahlungsvorgang rechtzeitig veranlasst hat, gelingt dabei freilich nicht. Dies ist durch die teleologische Extension des Art. 3 Abs. 1, Buchst. c) Ziff. ii der 1. Zahlungsverzugs-RL vorzunehmen.