{"title":"Frist per „Himmelsrichtungs-“Post: Wer muß was beweisen?","authors":"P. Hartmann","doi":"10.1515/zmr-2018-711206","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711206","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"26 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126555630","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Inhalt","authors":"","doi":"10.1515/zmr-2018-711201","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711201","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"56 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124755710","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Inhalt","authors":"","doi":"10.1515/zmr-2018-711101","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711101","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130476948","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
den Lehre befürwortete analoge Anwendung im Recht des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und im Rahmen des Deliktrechts.97) Die durch die 1. ZahlungsverzugsRL gewährte Exkulpationsmöglichkeit der Unternehmen und öffentlichen Stellen für das Verschulden ihrer Geldinstitute schafft bei Beteiligung von Verbrauchern nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (s.o.). Viele dieser Wertungswidersprüche können durch die hier vorgeschlagene Zurückbesinnung auf die Entscheidung des Gesetzgebers, Geldund Mietzinsschulden als modifizierte Bringschulden einzuordnen, vermieden werden. Die dezidierte Ausschaltung des § 278 BGB, so der Geldschuldner seinerseits den Zahlungsvorgang rechtzeitig veranlasst hat, gelingt dabei freilich nicht. Dies ist durch die teleologische Extension des Art. 3 Abs. 1, Buchst. c) Ziff. ii der 1. Zahlungsverzugs-RL vorzunehmen.
{"title":"Nichtleistungskondiktion bei Direktzahlung von Arbeitslosengeld II nach Beendigung des Mietverhältnisses","authors":"Christian Nierhauve","doi":"10.1515/zmr-2018-711104","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711104","url":null,"abstract":"den Lehre befürwortete analoge Anwendung im Recht des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und im Rahmen des Deliktrechts.97) Die durch die 1. ZahlungsverzugsRL gewährte Exkulpationsmöglichkeit der Unternehmen und öffentlichen Stellen für das Verschulden ihrer Geldinstitute schafft bei Beteiligung von Verbrauchern nicht hinnehmbare Wertungswidersprüche (s.o.). Viele dieser Wertungswidersprüche können durch die hier vorgeschlagene Zurückbesinnung auf die Entscheidung des Gesetzgebers, Geldund Mietzinsschulden als modifizierte Bringschulden einzuordnen, vermieden werden. Die dezidierte Ausschaltung des § 278 BGB, so der Geldschuldner seinerseits den Zahlungsvorgang rechtzeitig veranlasst hat, gelingt dabei freilich nicht. Dies ist durch die teleologische Extension des Art. 3 Abs. 1, Buchst. c) Ziff. ii der 1. Zahlungsverzugs-RL vorzunehmen.","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"22 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116085461","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
gen, obwohl dieser Aspekt bei der Wohnungssuche von älteren, alten oder behinderten Menschen durchaus von Bedeutung ist (Treppen, Badezimmer, Türen, Steckdosen und Schalter). Eine Frage habe ich bewußt weggelassen, die nach dem Körpergewicht. Es ist allgemein bekannt, dass bei einem Körpergewicht von mehr als 150 kg Rettungseinsätze über Treppenhaus oder Aufzug/Lift äußerst erschwert sind und zusätzliche Einsatzkräfte der Feuerwehr mit technischem Gerät benötigt werden. Eigentlich sollte man diese Frage bzgl. aller Mitbewohner auch noch stellen.
{"title":"Die praktische Bedeutung der bauordnungsrechtlichen Beteiligungsvorschriften für die Wohnungseigentümergemeinschaft","authors":"Thomas Fraatz-Rosenfeld","doi":"10.1515/zmr-2018-711204","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711204","url":null,"abstract":"gen, obwohl dieser Aspekt bei der Wohnungssuche von älteren, alten oder behinderten Menschen durchaus von Bedeutung ist (Treppen, Badezimmer, Türen, Steckdosen und Schalter). Eine Frage habe ich bewußt weggelassen, die nach dem Körpergewicht. Es ist allgemein bekannt, dass bei einem Körpergewicht von mehr als 150 kg Rettungseinsätze über Treppenhaus oder Aufzug/Lift äußerst erschwert sind und zusätzliche Einsatzkräfte der Feuerwehr mit technischem Gerät benötigt werden. Eigentlich sollte man diese Frage bzgl. aller Mitbewohner auch noch stellen.","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"90 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114491576","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
In vielen Wohnraummietverträgen finden sich Klauseln, wonach gewisse Einrichtungsgegenstände oder auch zusätzliche Räumlichkeiten der Mietpartei zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden.1) Häufig handelt es sich dabei um Einbauküchen oder einzelne elektronische Geräte.2) Diese Klauseln sind oft mit weiteren Bestimmungen gepaart, die in einem nächsten Schritt die Instandhaltung für diese unentgeltlich überlassenen Gegenstände der Mietpartei auferlegen. Man muss kein Mietrechtsexperte sein, um zu erkennen, dass hier ein potentieller Konflikt mit gewissen mietrechtlichen Regelungen aufwartet. Mit den rechtlichen Aspekten rund um diese Klauseln soll sich im Folgenden näher auseinandergesetzt werden.
{"title":"„Zur Nutzung überlassen“ – Reichweite und Grenzen der Vertragsgestaltung im Mietrecht","authors":"Okan Isikay","doi":"10.1515/zmr-2018-711202","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711202","url":null,"abstract":"In vielen Wohnraummietverträgen finden sich Klauseln, wonach gewisse Einrichtungsgegenstände oder auch zusätzliche Räumlichkeiten der Mietpartei zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden.1) Häufig handelt es sich dabei um Einbauküchen oder einzelne elektronische Geräte.2) Diese Klauseln sind oft mit weiteren Bestimmungen gepaart, die in einem nächsten Schritt die Instandhaltung für diese unentgeltlich überlassenen Gegenstände der Mietpartei auferlegen. Man muss kein Mietrechtsexperte sein, um zu erkennen, dass hier ein potentieller Konflikt mit gewissen mietrechtlichen Regelungen aufwartet. Mit den rechtlichen Aspekten rund um diese Klauseln soll sich im Folgenden näher auseinandergesetzt werden.","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"60 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"132199122","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Können die Wertungen des § 940a Abs. 2 ZPO – obwohl diese Vorschrift auf die Gewerberaummiete auch nicht analog anwendbar ist – dann bei der Gewerberaummiete doch i.R.d. § 940 ZPO berücksichtigt werden?","authors":"Thomas Wedel","doi":"10.1515/ZMR-2018-711205","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/ZMR-2018-711205","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"24 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133363450","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
A. Einleitung Aktuelle Untersuchungen prophezeien große Digitalisierungspotentiale sowohl in der Wohnungswirtschaft wie auch bei Gewerbeimmobilien, und zwar nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Vermietung.2) Manches ist schon Realität, etwa die Vermietung über digitale Plattformen (Stichwort „airbnb“) oder der Einsatz von so genannten Mieterportalen. Anderes wird erprobt und sicher in immer größerem Umfang genutzt werden – etwa die Möglichkeit einer digitalen Besichtigung ohne Anwesenheit vor Ort oder der Einsatz von Algorithmen bei der Auswahl eines Mieters. Daraus ergeben sich Rechtsfragen beim digitalen Abschluss von Mietverträgen (B.), dem Einsatz von Mieterportalen im laufenden Mietverhältnis (C.) und der Datennutzung durch den Vermieter (D.)
a .引言当前研究预言大Digitalisierungspotentiale在Wohnungswirtschaft和商业地产,不仅仅对销售的不仅是Vermietung.2)已经是现实,比如租赁一些数字平台(关键词“airbnb”)或使用所谓Mieterportalen .还有一些正在被试过,并且可以安全地加以利用——比如,不在场进行数字鉴别的数字鉴别,或是用于选择租客的算法。这包括租赁合同数字订立的法律问题,例如租用合同的使用情况(c)和房东使用数据。
{"title":"Digitalisierung im Mietverhältnis","authors":"Frank Weiler","doi":"10.1515/zmr-2018-711102","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711102","url":null,"abstract":"A. Einleitung Aktuelle Untersuchungen prophezeien große Digitalisierungspotentiale sowohl in der Wohnungswirtschaft wie auch bei Gewerbeimmobilien, und zwar nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Vermietung.2) Manches ist schon Realität, etwa die Vermietung über digitale Plattformen (Stichwort „airbnb“) oder der Einsatz von so genannten Mieterportalen. Anderes wird erprobt und sicher in immer größerem Umfang genutzt werden – etwa die Möglichkeit einer digitalen Besichtigung ohne Anwesenheit vor Ort oder der Einsatz von Algorithmen bei der Auswahl eines Mieters. Daraus ergeben sich Rechtsfragen beim digitalen Abschluss von Mietverträgen (B.), dem Einsatz von Mieterportalen im laufenden Mietverhältnis (C.) und der Datennutzung durch den Vermieter (D.)","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"25 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134368374","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
1. Wozu Selbstauskunft? Vor Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages kennen Mieter und Vermieter den jeweils anderen Vertragspartner im Allgemeinen nicht. Falls sich der Vermieter später von dem Mieter wieder trennen und den Mietvertrag auflösen möchte, muss er mehrere gesetzliche Bedingungen (Kündigungsgründe und -fristen, ggf. vorherige Abmahnungen, Modalitäten der Zwangsräumung) erfüllen, all dies kostet Zeitverzögerungen, Arbeitszeit und Geld; wenn Rechtsanwälte und Gerichte beteiligt werden, dann kostet dies noch viel mehr Zeit und viel mehr Geld.1) Das Risiko hierfür liegt im Ergebnis beim Vermieter, der für seine diesbzgl. Arbeitszeit nichts erhält und oft auch für seine noch offen stehenden Forderungen nichts mehr.2) Die Selbstauskunft soll Täuschungen und Enttäuschungen des Vermieters vermeiden, zukünftigen Reklamationen und Streitigkeiten vorbeugen und Gewissheit über die positiven Eigenschaften des Mieters als Vertragspartner eines hoffentlich über längere Dauer bestehenden Vertrages geben. Es bedarf einer vorausschauenden, längerfristigen Prognose. Aber schon hier gilt es zu differenzieren. Ein großes Wohnungsunternehmen mit Hausmeisterdienst, Dolmetschern und Rechtsabteilung wird wohl fast nur Wert auf die blanke Bonität, belegt durch Einkommensnachweise und eine SchufaSelbstauskunft, legen, während der mittlere oder kleine Vermieter3) einen Mieter wünscht, der in das Haus oder die Wohnanlage „passt“, also eben „der richtige Mieter“ und kein „fauler Kunde“ ist. Gewisse Vorstellungen4) von Vertragstreue, Zahlungsfähigkeit und persönlicher Zuverlässigkeit5) sollten in einem Rechtsstaat respektiert werden. Was in einer Wohnanlage mit 80 bis 300 Wohneinheiten wegen der allgemeinen Anonymität so eben noch erträglich wäre,6) bringt in einem Sechsfamilienhaus oft nur Ärger.7)
{"title":"Selbstauskunft des Mietbewerbers und Datenschutzaspekte","authors":"Erich Schickedanz","doi":"10.1515/zmr-2018-711203","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711203","url":null,"abstract":"1. Wozu Selbstauskunft? Vor Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages kennen Mieter und Vermieter den jeweils anderen Vertragspartner im Allgemeinen nicht. Falls sich der Vermieter später von dem Mieter wieder trennen und den Mietvertrag auflösen möchte, muss er mehrere gesetzliche Bedingungen (Kündigungsgründe und -fristen, ggf. vorherige Abmahnungen, Modalitäten der Zwangsräumung) erfüllen, all dies kostet Zeitverzögerungen, Arbeitszeit und Geld; wenn Rechtsanwälte und Gerichte beteiligt werden, dann kostet dies noch viel mehr Zeit und viel mehr Geld.1) Das Risiko hierfür liegt im Ergebnis beim Vermieter, der für seine diesbzgl. Arbeitszeit nichts erhält und oft auch für seine noch offen stehenden Forderungen nichts mehr.2) Die Selbstauskunft soll Täuschungen und Enttäuschungen des Vermieters vermeiden, zukünftigen Reklamationen und Streitigkeiten vorbeugen und Gewissheit über die positiven Eigenschaften des Mieters als Vertragspartner eines hoffentlich über längere Dauer bestehenden Vertrages geben. Es bedarf einer vorausschauenden, längerfristigen Prognose. Aber schon hier gilt es zu differenzieren. Ein großes Wohnungsunternehmen mit Hausmeisterdienst, Dolmetschern und Rechtsabteilung wird wohl fast nur Wert auf die blanke Bonität, belegt durch Einkommensnachweise und eine SchufaSelbstauskunft, legen, während der mittlere oder kleine Vermieter3) einen Mieter wünscht, der in das Haus oder die Wohnanlage „passt“, also eben „der richtige Mieter“ und kein „fauler Kunde“ ist. Gewisse Vorstellungen4) von Vertragstreue, Zahlungsfähigkeit und persönlicher Zuverlässigkeit5) sollten in einem Rechtsstaat respektiert werden. Was in einer Wohnanlage mit 80 bis 300 Wohneinheiten wegen der allgemeinen Anonymität so eben noch erträglich wäre,6) bringt in einem Sechsfamilienhaus oft nur Ärger.7)","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"121265308","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Überlegungen zur WEG-Reform","authors":"David Greiner","doi":"10.1515/zmr-2018-711105","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zmr-2018-711105","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"71 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130217979","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}