Entzug der Staatsangehörigkeit eines IS-Kämpfers – Bewertung aktueller internationaler und nationaler Entwicklungen –

Miriam Schmitt
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Abstract

Der vorliegende Beitrag behandelt eine zunehmende Praxis von Staaten, Personen, die sich an terroristischen Aktivitäten beteiligt haben, die Staatsangehörigkeit zu entziehen. In dem Beitrag wird diese Praxis anhand von internationalen und nationalen Regelungen (Beispiel Deutschland) begutachtet. Besonderer Fokus wird dabei auf die Rechtsprechung des EGMR gelegt, der am 1.2.2022 eine Individualbeschwerde über die Aberkennung der dänischen Staatsangehörigkeit durch dänische Gerichte als offensichtlich unbegründet und daher unzulässig zurückwies. Diese Entscheidung wirft die Frage auf, inwieweit staatsangehörigkeitsrechtliche Problemstellungen von der EMRK geschützt sind. Neben der EMRK werden weitere völkerrechtliche Verträge auf die Vereinbarkeit mit dem Entzug der Staatsangehörigkeit geprüft. Zudem stellt sich die Frage, ob das Unionsrecht Grenzen eines Entzuges setzen kann, wenn durch den Verlust der Staatsangehörigkeit auch der Verlust der Unionsbürgerschaft einhergeht. Zum Schluss wird beispielhaft eine nationale Regelung, der § 28 I Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) herausgegriffen, welche den Entzug der Staatsangehörigkeit eines Doppelstaaters im Falle der konkreten Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland, regelt. Diese Regelung wird auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht, internationalem Recht und Verfassungsrecht begutachtet.
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