Sanktionierungsversuche gegen Unternehmen in Deutschland bei Vorliegen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten -Können Sie ein Vorbild für das Türkische Recht Darstellen? -
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Abstract
Die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität wird weltweit dadurch er-schwert, dass juristische Personen traditionsgemäß strafrechtlich nicht erfasst werden. Das verhindert grundsätzlich das Schuldprinzip. Viele Staaten der Welt haben gleich-wohl diese Bedenken zurückgestellt und Unternehmen als Akteur des Strafrechts ge-setzlich identifiziert. Deutschland ist diesen Weg nicht gegangen und versucht in erster Hinsicht über das Ordnungswidrigkeitenrecht die strafrechtlichen Sanktionen zu erset-zen. Wie das funktioniert und welcher Erfolg dadurch bislang erzielt worden ist, zeigt der nachfolgende Aufsatz. Da auch im türkischen Recht ein ähnlicher Weg wie im deut-schen Recht eingeschlagen wurde, wurde gesondert untersucht, ob die in Deutschland angewandten Sanktionierungsversuche gegen Unternehmen bei Vorliegen von Strafta-ten und Ordnungswidrigkeiten ein Vorbild für das türkische Recht sein können.