{"title":"Hochschulambulanzen, PIAs, GIAs & Co. – Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser","authors":"C. Matthäus","doi":"10.9785/gesr-2024-230706","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"\n Die Ermächtigung von Krankenhäusern und von in Krankenhäusern tätigen Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war bisher als grundsätzlich nachrangige Ergänzung des Versorgungsangebotes durch Vertragsärzte und MVZ ausgestaltet. Die im Entwurf des KHVVG vorgesehene Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung nach § 116a Abs. 3 SGB V in der Entwurfsfassung gibt diesen Nachrang auf.","PeriodicalId":484010,"journal":{"name":"Gesundheitsrecht","volume":"47 3","pages":""},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Gesundheitsrecht","FirstCategoryId":"0","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/gesr-2024-230706","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die Ermächtigung von Krankenhäusern und von in Krankenhäusern tätigen Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war bisher als grundsätzlich nachrangige Ergänzung des Versorgungsangebotes durch Vertragsärzte und MVZ ausgestaltet. Die im Entwurf des KHVVG vorgesehene Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung nach § 116a Abs. 3 SGB V in der Entwurfsfassung gibt diesen Nachrang auf.