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Abstract
UV-Strahlung ist die krebserzeugende Einwirkung, der die meisten Beschäftigten in Deutschland am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein erhöhtes arbeitsbedingtes Krebsrisiko ist derzeit nur für die natürliche (solare) UV-Strahlung wissenschaftlich belegbar. Die künstliche und natürliche UV-Exposition wird im deutschen Arbeitsschutz unterschiedlich behandelt, wobei die wissenschaftliche Datenbasis nicht die Ursache dieser Ungleichbehandlung ist.Vorschläge für den Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber künstlicher und natürlicher optischer Strahlung wurden bereits in der ASU im Jahr 2019 und in den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (2022) publiziert.