退还租用执照的活动§556g BGB

Y. Diehl, P. Schreiner
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摘要

房东的资产负债表要求的数据无法改变其资讯的需求。§2590 BGB满足,因为这也应有之心,将经典的,大多体系,才到期,如果数额abzurechnenden Vermieterforderungen珠宝店.广泛认为的期限(3至6个月)无法证明这一点,也无法满足租房人的利益。房东的保险公司在这里根本无法经商如果房客无意中不知道有关还原和(或)结算金额的状况,房东有义务忠实地向其提供便利,但条件是房东能合理地提供便利,且不造成沉重的负担。……如果房东没有义务提出“初步”的要求或解释,认为他犯了消极的罪。
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Mietpreisbremse: Zur Rückforderung des Mietzinses vor und nach „Rüge“ gem. § 556g BGB
Das Informationsbedürfnis des Mieters wird nicht durch dessen Anspruch auf Abrechnung über die Sicherheit gem. § 259 BGB befriedigt, weil auch dieser Anspruch, entgegen den meisten Darstellungen im Schrifttum, erst fällig wird, wenn die Höhe der abzurechnenden Vermieterforderungen feststeht. Die verbreitet angenommene Frist von (drei bis) sechs Monaten lässt sich nicht begründen und wird den Mieterinteressen nicht gerecht. Sie kann daher, auch in der Geschäftsraummiete, durch AGB des Vermieters nicht vereinbart werden. Sofern der Mieter unverschuldet keine Kenntnis von Umständen hat, die für die Fälligkeit des Rückgewährund/ oder Abrechnungsanspruchs relevant sind, ist der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet, ihm Auskunft zu gewähren, sofern der Vermieter die Auskunft unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag. Der Vermieter muss aber weder seine Ansprüche „vorläufig“ beziffern noch Erklärungen abgeben, die ihm als negatives Schuldanerkenntnis ausgelegt werden können.
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