{"title":"信息,应聘者本身及隐私","authors":"Erich Schickedanz","doi":"10.1515/zmr-2018-711203","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"1. Wozu Selbstauskunft? Vor Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages kennen Mieter und Vermieter den jeweils anderen Vertragspartner im Allgemeinen nicht. Falls sich der Vermieter später von dem Mieter wieder trennen und den Mietvertrag auflösen möchte, muss er mehrere gesetzliche Bedingungen (Kündigungsgründe und -fristen, ggf. vorherige Abmahnungen, Modalitäten der Zwangsräumung) erfüllen, all dies kostet Zeitverzögerungen, Arbeitszeit und Geld; wenn Rechtsanwälte und Gerichte beteiligt werden, dann kostet dies noch viel mehr Zeit und viel mehr Geld.1) Das Risiko hierfür liegt im Ergebnis beim Vermieter, der für seine diesbzgl. Arbeitszeit nichts erhält und oft auch für seine noch offen stehenden Forderungen nichts mehr.2) Die Selbstauskunft soll Täuschungen und Enttäuschungen des Vermieters vermeiden, zukünftigen Reklamationen und Streitigkeiten vorbeugen und Gewissheit über die positiven Eigenschaften des Mieters als Vertragspartner eines hoffentlich über längere Dauer bestehenden Vertrages geben. Es bedarf einer vorausschauenden, längerfristigen Prognose. Aber schon hier gilt es zu differenzieren. Ein großes Wohnungsunternehmen mit Hausmeisterdienst, Dolmetschern und Rechtsabteilung wird wohl fast nur Wert auf die blanke Bonität, belegt durch Einkommensnachweise und eine SchufaSelbstauskunft, legen, während der mittlere oder kleine Vermieter3) einen Mieter wünscht, der in das Haus oder die Wohnanlage „passt“, also eben „der richtige Mieter“ und kein „fauler Kunde“ ist. Gewisse Vorstellungen4) von Vertragstreue, Zahlungsfähigkeit und persönlicher Zuverlässigkeit5) sollten in einem Rechtsstaat respektiert werden. Was in einer Wohnanlage mit 80 bis 300 Wohneinheiten wegen der allgemeinen Anonymität so eben noch erträglich wäre,6) bringt in einem Sechsfamilienhaus oft nur Ärger.7)","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2018-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Selbstauskunft des Mietbewerbers und Datenschutzaspekte\",\"authors\":\"Erich Schickedanz\",\"doi\":\"10.1515/zmr-2018-711203\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"1. Wozu Selbstauskunft? Vor Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages kennen Mieter und Vermieter den jeweils anderen Vertragspartner im Allgemeinen nicht. 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Selbstauskunft des Mietbewerbers und Datenschutzaspekte
1. Wozu Selbstauskunft? Vor Abschluss eines Wohnungs-Mietvertrages kennen Mieter und Vermieter den jeweils anderen Vertragspartner im Allgemeinen nicht. Falls sich der Vermieter später von dem Mieter wieder trennen und den Mietvertrag auflösen möchte, muss er mehrere gesetzliche Bedingungen (Kündigungsgründe und -fristen, ggf. vorherige Abmahnungen, Modalitäten der Zwangsräumung) erfüllen, all dies kostet Zeitverzögerungen, Arbeitszeit und Geld; wenn Rechtsanwälte und Gerichte beteiligt werden, dann kostet dies noch viel mehr Zeit und viel mehr Geld.1) Das Risiko hierfür liegt im Ergebnis beim Vermieter, der für seine diesbzgl. Arbeitszeit nichts erhält und oft auch für seine noch offen stehenden Forderungen nichts mehr.2) Die Selbstauskunft soll Täuschungen und Enttäuschungen des Vermieters vermeiden, zukünftigen Reklamationen und Streitigkeiten vorbeugen und Gewissheit über die positiven Eigenschaften des Mieters als Vertragspartner eines hoffentlich über längere Dauer bestehenden Vertrages geben. Es bedarf einer vorausschauenden, längerfristigen Prognose. Aber schon hier gilt es zu differenzieren. Ein großes Wohnungsunternehmen mit Hausmeisterdienst, Dolmetschern und Rechtsabteilung wird wohl fast nur Wert auf die blanke Bonität, belegt durch Einkommensnachweise und eine SchufaSelbstauskunft, legen, während der mittlere oder kleine Vermieter3) einen Mieter wünscht, der in das Haus oder die Wohnanlage „passt“, also eben „der richtige Mieter“ und kein „fauler Kunde“ ist. Gewisse Vorstellungen4) von Vertragstreue, Zahlungsfähigkeit und persönlicher Zuverlässigkeit5) sollten in einem Rechtsstaat respektiert werden. Was in einer Wohnanlage mit 80 bis 300 Wohneinheiten wegen der allgemeinen Anonymität so eben noch erträglich wäre,6) bringt in einem Sechsfamilienhaus oft nur Ärger.7)