{"title":"由于律所被收管所的“反常性质”和因为交易被短期的转移","authors":"A. Bergmann","doi":"10.1515/zmr-2018-710701","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"I. Einführung Der Gesetzgeber hat mit dem Vermieterpfandrecht der §§ 562 ff. BGB ein hybrides, in sich spannungsreiches Gebilde erschaffen, dessen „abnorme Natur“ ihm durchaus bewusst war:1) letzte Reste der römischrechtlichen Mobiliarhypothek im Entstehungstatbestand des § 562 BGB (unter III.1.1), kontrapunktiert mit starken Elementen des Faustpfandrechts im Enthaftungstatbestand des § 562a BGB (unter III.2.), schließlich sogar die faktische Rückstufung zum besseren Retentionsrecht (§ 562b Abs. 2 Satz 2 BGB).2) Ausdruck dieser Dichotomie ist die zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehene Entscheidung BGH, ZMR 2018, 436.3) Nach § 562 BGB hat der Vermieter ein (besitzloses) Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. An weitere Voraussetzungen als die räumliche Verbringung auf das Grundstück knüpft das Gesetz die Entstehung des Vermieterpfandrechts nicht. Im ersten Leitsatz stellt der BGH daher zutreffend klar, dass das Vermieterpfandrecht mit ihrer Verbringung auf das gemietete Grundstück auch Kraftfahrzeuge erfasst, die dort regelmäßig abgestellt werden, auch wenn ihr täglicher Einsatz außerhalb des Grundstücks erfolgt. Nach § 562a BGB erlischt das Pfandrecht mit der Entfernung der Sache, sofern sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht. Der BGH führt nun nicht minder zutreffend aus, dass das gerade begründete Pfandrecht schon wieder erlischt, wenn das abgestellte Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt vorübergehend entfernt wird. Das Pfandrecht entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.4) Damit entscheidet der BGH den seit Inkraftreten des BGB schwelenden Streit, ob eine Entfernung i.S.d. § 562a BGB voraussetzt, dass die Sache – wie dies etwa bei der Durchführung der Veräußerung eingebrachter Waren der Fall ist – dauerhaft vom Grundstück weggeschafft wird,5) oder schon eine vorübergehende Entfernung genügt.6) Die Frage wurde in der Vergangenheit immer mal wieder relevant: Gestritten wurde meist über die Enthaftung von Fahrzeugen, die ihren Standplatz verlassen hatten, aber auch über Filmkopien, die ein Filmverleiher Filmtheatern überlassen hatte. Lehrbuchfall ist das eingebrachte Inventar, das zur Reinigung oder Reparatur gebracht wird. In all diesen Fällen entspricht die vorübergehende – anders vielleicht als die endgültige Entfernung – den gewöhnlichen Geschäftsund Lebensverhältnissen.7) Rechtsästhetisch befremdet die Entscheidung des BGH sicherlich. An einem einzigen Werktag wird bei einem Unternehmen mit Auslieferung und Kundendienst an ein und derselben Sache das Pfandrecht des Vermieters mit den Ausfahrten vielleicht 20 Mal vergehen, um dann bei der Einfahrt wiederzuentstehen. Vor allem aber sind die praktischen Folgen der vorübergehenden Enthaftung gravierend: An dem nicht auf dem Betriebsgrundstück befindlichen LKW kann freies Sicherungseigentum zu Gunsten eines Kreditgebers begründet werden. Dem so geschaffenen Sicherungseigentum der Bank gebührt auch nach Rückkehr der Vorrang vor dem Vermieterpfandrecht.8) Kommt es nach Entfernung der Sachen vom Grundstück zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sichern die enthafteten, mit ihrer Rückschaffung erneut eingebrachten Sachen nicht","PeriodicalId":121880,"journal":{"name":"Zeitschrift für Miet- und Raumrecht","volume":"99 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2018-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Die „Abnorme Natur“ Des Vermieterpfandrechts Und Die Vorübergehende Entfernung Eingebrachter Sachen\",\"authors\":\"A. Bergmann\",\"doi\":\"10.1515/zmr-2018-710701\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"I. Einführung Der Gesetzgeber hat mit dem Vermieterpfandrecht der §§ 562 ff. 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