根据德国养老保险的新框架,共同关注心理改造方面的事宜

N. Boes
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Mit ihren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gem. § 15 SGB VI verfolgt die Deutsche Rentenversicherung das Ziel, in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdete oder bereits geminderte Betroffene möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern (§ 9 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Eine der wesentlichen Herausforderungen gerade im Bereich der psychosomatischen Erkrankungen ist es, den nach einer 4- bis 6-wöchigen Leistung zur medizinischen Rehabilitation erzielten Reha-Erfolg auch im Alltag langfristig zu erhalten. Hierbei unterstützt bei Bedarf die Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Am 1.1.2016 hat die Deutsche Rentenversicherung ein neues Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge verabschiedet, welches im Folgenden für den Indikationsbereich der Psychosomatik näher vorgestellt wird. 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摘要

近年来,精神疾病居于减薪养老金的首位,医疗康复福利的首位。相比于其他证据,有显著风险的失业者要少得多。患有精神病的人往往在拿到法定养老保险之前先回顾他们长期的疾病史。这把德国的养老金,负责合理,人的下落时,在工作到退休年龄最大限度地支持,除了人口发展、增加慢性疾病和Multimorbidität、退休年龄以及变更工作面临新挑战.医疗康复计划§15 SGB VI跟踪德国养老金目标纳入其Erwerbsfähigkeit大大脆弱地区或已永久进入职场wiedereinzugliedern geminderte影响或她提前退休后防止应答(§9 . 1页1 SGB六).主要挑战在从属疾病领域,医疗康复四六周后所取得的成功也能在日常生活中取得。这方面帮助德国养老保险机构在必要时修好后修好。§31卷一号. 1 . SGB VI . 1.1.2016在德国养老金里通过的一项新的Reha-Nachsorge Rahmenkonzept以下为Indikationsbereich神经进一步介绍。.关于康复后护理的新框架将在3年内出台,其目的在于建立全联邦范围内统一、响应需要且尽可能广泛的灾后恢复服务,不分所述人人都能得到这种服务。
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Nachsorge im Bereich der psychosomatischen Rehabilitation nach dem neuen Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung
Zusammenfassung Psychische Erkrankungen stehen seit Jahren an erster Stelle bei Erwerbsminderungsrenten und an zweiter Stelle bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Besonders alarmierend ist das im Vergleich zu anderen Indikationen deutlich niedrigere Zugangsalter der Erwerbsminderungsrentner. Häufig blicken psychisch erkrankte Menschen auf eine lange Krankheitsgeschichte zurück, bevor sie an die gesetzliche Rentenversicherung herantreten. Dies stellt die Deutsche Rentenversicherung, die den Auftrag hat, Menschen beim Verbleib im Erwerbsleben möglichst bis zum Renteneintrittsalter bestmöglich zu unterstützen, neben der demografischen Entwicklung, der Zunahme von chronischen Erkrankungen und Multimorbidität, der Rente mit 67 sowie der Veränderungen in der Arbeitswelt vor neue Herausforderungen. Mit ihren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gem. § 15 SGB VI verfolgt die Deutsche Rentenversicherung das Ziel, in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdete oder bereits geminderte Betroffene möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern (§ 9 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Eine der wesentlichen Herausforderungen gerade im Bereich der psychosomatischen Erkrankungen ist es, den nach einer 4- bis 6-wöchigen Leistung zur medizinischen Rehabilitation erzielten Reha-Erfolg auch im Alltag langfristig zu erhalten. Hierbei unterstützt bei Bedarf die Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Am 1.1.2016 hat die Deutsche Rentenversicherung ein neues Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge verabschiedet, welches im Folgenden für den Indikationsbereich der Psychosomatik näher vorgestellt wird. Ziel des innerhalb von 3 Jahren umzusetzenden neuen Rahmenkonzepts zur Reha-Nachsorge ist die Schaffung eines bundesweit einheitlichen, bedarfsgerechten und möglichst flächendeckenden Nachsorgeangebots, welches jedem Versicherten gleichermaßen zugänglich ist, und zwar unabhängig davon, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist.
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