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Die gerichtliche Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen im Rahmen der sektorübergreifenden Investitionskontrolle
Die Investitionskontrolle hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der rasant steigenden Zahl an überprüften Transaktionen steht jedoch eine sehr geringe Zahl von Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich gegenüber. In diesem Beitrag soll daher der Frage nachgegangen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten den Betroffenen von investitionskontrollrechtlichen Entscheidungen tatsächlich zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, inwiefern die erlassenen Entscheidungen inhaltlich gerichtlich überprüft werden können. Dabei wird auch zu klären sein, ob es diesbezüglich Einschränkungen gibt, berührt die Investitionskontrolle doch auch Aspekte der nationalen Sicherheit.