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Entwicklung extraterritorialer menschenrechtlicher Schutzpflichten angesichts des Klimawandels?
Der Aufsatz untersucht die menschenrechtlichen Schutzpflichten der Staaten angesichts des Klimawandels. Zunächst ist festzustellen, dass – neben spezielleren aber „schwächeren“ Vorschriften – der Klimawandel in den Anwendungsbereich des Rechts auf Privatleben und auf Leben, jedenfalls nach der Auslegung von Art. 8 bzw. 2 EMRK, fällt. Danach wird die schwierige Frage der Kausalität zwischen Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Klimawandels und dem Unterlassen der Staaten untersucht. Hier wird dargelegt, dass alternative Kausalität in Fällen anteiliger Verursachung, wie beim Klimawandel, ein allgemeiner Rechtsgrundsatz ist, wie sich aus einer Reihe internationaler Entscheidungen und einem Rechtsvergleich ergibt. Daraufhin wird der Inhalt der staatlichen Schutzpflichten entwickelt, indem diese nach Art. 31 Abs. 3 lit. c) WVK im Lichte des Umwelt- und Klimavölkerrechts ausgelegt werden. Schließlich wird die Frage extraterritorialer Anwendung behandelt, die ohne weiteres in Fällen effektiver Kontrolle über ein Gebiet angenommen werden kann. Eine effektive Kontrolle über Personen besteht hingegen nicht. Stattdessen wird, in Anknüpfung an einige jüngere Entscheidungen, ein Ansatz zur Begründung von Extraterritorialität vorgeschlagen, der an andere völkerrechtliche Pflichten der Staaten, die die gleichen Interessen wie die einschlägigen Menschenrechte schützen, anknüpft.