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Verfassungs- und sozialrechtliche Überlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
Die Forderung nach einer „Überwindung“ der Sektorengrenzen oder zumindest „Verzahnung“ der im deutschen Gesundheitswesen traditionell getrennten Sektoren ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung gehört zum Standardrepertoire gesundheitspolitischer Reformpapiere. Sie ist gut begründbar, da die getrennten Planungssysteme und Versorgungspfade eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung erschweren und mit vermeidbarem Aufwand verbunden sind. Die Reformen der jüngeren Zeit haben die strikte Trennung überwiegend im Sinne einer Erweiterung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten von Krankenhäusern gelockert. Mit den „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ des Entwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird ein Versuch der lokalen Bündelung stationärer, vertragsärztlicher und (alten-)pflegerischer Versorgung in einer neuen Art von Krankenhaus unternommen. Der folgende Beitrag stellt zunächst den Reformvorschlag dar (I.) und untersucht sodann zentrale verfassungsrechtliche (II.) Probleme.