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„Gender“ und „Diversity“ mit in den Blick zu nehmen, fällt dem Arbeitsschutz nicht auf Anhieb leicht. Es ist aber eine Voraussetzung für wirksames Handeln – kein Anschlag, sondern eine Verheißung: Geschlechtergerechter, Diversity-sensibler Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung kommen Frauen und Männern sowie allen Personen mit spezifischem Schutzbedarf zugute. Auch die Betriebe gewinnen dabei. Dieser Beitrag nennt die Argumente. Der Folgebeitrag in ASU 6/2023 zeigt die Ansatzpunkte sowie Beispiele aus der Praxis.