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Berufliche Wiedereingliederung nach COVID-19 aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) hat den Auftrag, zur Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten beizutragen. Nach einem Unfall oder nach der Entstehung einer Berufskrankheit ist es Aufgabe der GUV, mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der betroffenen Person wiederherzustellen oder, falls das nicht möglich ist, den bestmöglichen Zustand durch entsprechende medizinische Behandlung einschließlich Rehamaßnahmen anzustreben. Dabei ist es das Ziel, eine möglichst ungehinderte oder, falls das nicht möglich ist, eine möglichst gute berufliche und soziale Teilhabe zu erreichen. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch (SGB) VII sowie, bezogen auf die Teilhabe, im SGB IX.