{"title":"Gestapo/Sonderauftrag Linz/ Central Collecting Point München/ Österreichische Galerie/Restitution","authors":"Monika Mayer","doi":"10.1515/9783110696479-012","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Eine museale Sammlung wie jene der Österreichischen Galerie ist in ihrer mehr als einhundertjährigen Geschichte einem steten Wandel unterworfen.1 Neben Sammlungszuwächsen durch Schenkungen, Ankäufe und Übernahmen aus anderen Museen stehen diverse Deakzessionen von Kunstwerken. So wurden in den 1950er-Jahren Hauptwerke Egon Schieles wie Kardinal und Nonne oder das Porträt Wally an den Sammler Rudolf Leopold im Tausch abgegeben. Nicht nur der unersetzbare Verlust der 1945 in Schloss Immendorf zerstörten Fakultätsbilder Gustav Klimts, sondern auch Abgaben wie der frühen Landschaft Am Attersee bereits 1923 „dezimierten“ den Klimt-Bestand. Aufgrund der alliierten Rückstellungsgesetze wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zwölf Kunstwerke u. a. von Emil Jakob Schindler oder Ferdinand Georg Waldmüller, die während der NS-Zeit erworben worden waren, an ihre rechtmäßigen EigentümerInnen restituiert. Bruno Grimschitz, der damalige Direktor der Österreichischen Galerie, hatte nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 unter aktiver Ausnützung der geänderten Machtverhältnisse eine offensive Erwerbungspolitik durchgeführt; diese ist in direktem Zusammenhang mit der Enteignung und Zerschlagung „jüdischer“ Kunstsammlungen durch das NS-Regime zu sehen (vgl. Mayer 2005). Auf der Grundlage des österreichischen Kunstrückgabegesetzes vom Dezember 1998 (BGBl. I Nr. 181/1998 und BGBl. I Nr. 117/2009) und im Sinne einer kritischen Hinterfragung der eigenen Sammlungspolitik werden sämtliche Erwerbungen des Museums ab 1933 systematisch auf ihre Provenienz, d. h. ihre Herkunft, überprüft. Damit soll geklärt werden, ob Kunstwerke während des NS-Regimes","PeriodicalId":346297,"journal":{"name":"Logiken der Sammlung","volume":"9 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-04-06","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Logiken der Sammlung","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/9783110696479-012","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Eine museale Sammlung wie jene der Österreichischen Galerie ist in ihrer mehr als einhundertjährigen Geschichte einem steten Wandel unterworfen.1 Neben Sammlungszuwächsen durch Schenkungen, Ankäufe und Übernahmen aus anderen Museen stehen diverse Deakzessionen von Kunstwerken. So wurden in den 1950er-Jahren Hauptwerke Egon Schieles wie Kardinal und Nonne oder das Porträt Wally an den Sammler Rudolf Leopold im Tausch abgegeben. Nicht nur der unersetzbare Verlust der 1945 in Schloss Immendorf zerstörten Fakultätsbilder Gustav Klimts, sondern auch Abgaben wie der frühen Landschaft Am Attersee bereits 1923 „dezimierten“ den Klimt-Bestand. Aufgrund der alliierten Rückstellungsgesetze wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zwölf Kunstwerke u. a. von Emil Jakob Schindler oder Ferdinand Georg Waldmüller, die während der NS-Zeit erworben worden waren, an ihre rechtmäßigen EigentümerInnen restituiert. Bruno Grimschitz, der damalige Direktor der Österreichischen Galerie, hatte nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 unter aktiver Ausnützung der geänderten Machtverhältnisse eine offensive Erwerbungspolitik durchgeführt; diese ist in direktem Zusammenhang mit der Enteignung und Zerschlagung „jüdischer“ Kunstsammlungen durch das NS-Regime zu sehen (vgl. Mayer 2005). Auf der Grundlage des österreichischen Kunstrückgabegesetzes vom Dezember 1998 (BGBl. I Nr. 181/1998 und BGBl. I Nr. 117/2009) und im Sinne einer kritischen Hinterfragung der eigenen Sammlungspolitik werden sämtliche Erwerbungen des Museums ab 1933 systematisch auf ihre Provenienz, d. h. ihre Herkunft, überprüft. Damit soll geklärt werden, ob Kunstwerke während des NS-Regimes