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Abstract
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll, so eine vielfach geauserte Erwartung, auch tief verankerte gesellschaftliche Ungleichheiten rechtlich greifbar machen. Ein Beispiel fur eine solche „Strukturfrage“ sozialer Ungleichheit bilden „glaserne Decken“, die Frauen den beruflichen Aufstieg erschweren. Der Beitrag untersucht zwei Rechtsstreitigkeiten, die „glasernen Decken“ zum Gegenstand hatten. Da „glaserne Decken“ als Strukturproblem wahrgenommen werden, liegt es nahe, sie in quantifizierter Form, mittels Statistiken darzustellen. Dies bereitet jedoch in der Rechtsanwendung Probleme, da es sich bei diskriminierenden Beforderungsentscheidungen haufig um unmittelbare Diskriminierungen handelt. Statt am Strukturbegriff konnten sich juridische Strategien an dem sozialwissenschaftlichen Konzept der institutionellen Diskriminierung orientieren. Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Figur der „Benachteiligungskultur“ stellt hierfur einen ersten Ansatzpunkt dar.