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Abstract
Aufschiebende Wirkung und Mandatsbescheid Abstract: Die Abwehr von Gefahren durch polizeiliches Handeln ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Entsprechende staatliche Schutzpflichten konnen durch Einzelne mitunter sogar grundrechtlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber muss aber gleichzeitig rechtsstaatlichen Anforderungen an die effektive Uberprufbarkeit von polizeilichem Handeln nachkommen. Dies setzt die Schaffung eines Rechtsschutzsystems voraus, dem ein Mindestmas an faktischer Wirksamkeit zukommt und das multipolare Interessenspositionen berucksichtigt. Wie mit Blick auf den generellen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei erkennungsdienstlicher Behandlung nach dem SPG und die behordliche Ermessensentscheidung zur Erlassung von Mandatsbescheiden gezeigt werden kann, gelingt es dem Gesetzgeber nicht immer diese verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen.