{"title":"Die ausstehende Entschuldigung: Zum Umgang des offiziellen Deutschland mit dem Völkermord in Deutsch-Südwestafrika (Namibia), 1904–1908","authors":"Reinhart Kößler","doi":"10.5771/2193-0147-2023-3-203","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Über zwei Jahre nach seiner Paraphierung und Bekanntmachung ist das Abkommen zwischen den Regierungen von Namibia und Deutschland, das offiziell der Versöhnung angesichts der kolonialen Vergangenheit und des Völkermordes 1904 bis 1908 dienen soll, noch immer Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in Namibia. Dies liegt in Problemen des Grundansatzes der über fünfjährigen Verhandlungen begründet. Der faktische Ausschluss großer Teile der Opfergruppen von diesem Prozess steht der Legitimität des Abkommens in Namibia im Wege, zugleich hat die deutsche Seite keine Bitte um Entschuldigung vorgebracht, sondern dies zum Verhandlungsgegenstand gemacht. Dies steht im Gegensatz zu offiziellen deutschen Verlautbarungen zu anderen Fällen von Völkermord. Der Ausbau zivilgesellschaftlicher Initiativen kann eine Verständigung außerhalb dieser Blockade fördern, sie aber nicht aufheben.","PeriodicalId":486675,"journal":{"name":"Konflikt-Dynamik","volume":"2020 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Konflikt-Dynamik","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/2193-0147-2023-3-203","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Über zwei Jahre nach seiner Paraphierung und Bekanntmachung ist das Abkommen zwischen den Regierungen von Namibia und Deutschland, das offiziell der Versöhnung angesichts der kolonialen Vergangenheit und des Völkermordes 1904 bis 1908 dienen soll, noch immer Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in Namibia. Dies liegt in Problemen des Grundansatzes der über fünfjährigen Verhandlungen begründet. Der faktische Ausschluss großer Teile der Opfergruppen von diesem Prozess steht der Legitimität des Abkommens in Namibia im Wege, zugleich hat die deutsche Seite keine Bitte um Entschuldigung vorgebracht, sondern dies zum Verhandlungsgegenstand gemacht. Dies steht im Gegensatz zu offiziellen deutschen Verlautbarungen zu anderen Fällen von Völkermord. Der Ausbau zivilgesellschaftlicher Initiativen kann eine Verständigung außerhalb dieser Blockade fördern, sie aber nicht aufheben.