{"title":"‘DIE MENSCHENRECHTE HABEN KEIN GESCHLECHT’: HEDWIG DOHM'S FEMINIST CONCEPTION OF HUMAN RIGHTS","authors":"Sebastian Wogenstein","doi":"10.1111/glal.12435","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"<p>Dieser Artikel befasst sich mit Hedwig Dohms (1831–1919) Konzeption der Frauenrechte als Menschenrechte. Untersucht werden in Dohms Aufsätzen jene Strategien, die Argumente der Frauenrechtsgegner zu entkräften suchen. Indem sie Frauenrechte als Menschenrechte fasst, knüpft Dohm an vorausgehende Menschenrechtserklärungen an und fordert, dass deren implizite Universalität auch in Bezug auf Frauen verwirklicht wird. Der Artikel zeigt am Beispiel der beiden Texte ‚Was die Pastoren von den Frauen denken‘ (1872) und <i>Der Frauen Natur und Recht</i> (1876), wie Dohm Parodie und Satire als Mittel verwendet, um Widersprüche und logische Fehler in antifeministischen Positionen aufzudecken. Insbesondere lehnt sie die patriarchalische Vorstellung ab, dass Frauen biologisch für bestimmte Berufe und gesellschaftliche Rollen determiniert seien. Dohm, die durch Geburt jüdisch war und sich als areligiös betrachtete, erwähnt Religion hauptsächlich mit Blick auf das Christentum und versteht sie primär als ein Instrument der Unterdrückung. Dohm zeigt, wie Herrschaft und Unterdrückung auf vielschichtige Weise operieren, und dieses Bewusstsein für Intersektionalität ermöglicht es ihr, die Diskussion über Frauenrechte in einen größeren Rechte-Kontext einzuordnen, in dem Gender mit anderen Faktoren verknüpft ist, die die Unterdrückung verschärfen. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum Konzept der ‚Jurisgenerativität‘, d. h. zum generativen Effekt, den Narrative des Rechts auf das normative Universum haben. So verstanden vermag ‚Jurisgenerativität‘ den Prozess zu erfassen, in dem durch Worte die normativen Grundlagen geschaffen werden, aus denen wiederum rechtliche Legitimität entspringt.</p>","PeriodicalId":54012,"journal":{"name":"GERMAN LIFE AND LETTERS","volume":"78 1","pages":"108-125"},"PeriodicalIF":0.2000,"publicationDate":"2024-12-17","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"GERMAN LIFE AND LETTERS","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/glal.12435","RegionNum":3,"RegionCategory":"文学","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"0","JCRName":"LITERATURE, GERMAN, DUTCH, SCANDINAVIAN","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Dieser Artikel befasst sich mit Hedwig Dohms (1831–1919) Konzeption der Frauenrechte als Menschenrechte. Untersucht werden in Dohms Aufsätzen jene Strategien, die Argumente der Frauenrechtsgegner zu entkräften suchen. Indem sie Frauenrechte als Menschenrechte fasst, knüpft Dohm an vorausgehende Menschenrechtserklärungen an und fordert, dass deren implizite Universalität auch in Bezug auf Frauen verwirklicht wird. Der Artikel zeigt am Beispiel der beiden Texte ‚Was die Pastoren von den Frauen denken‘ (1872) und Der Frauen Natur und Recht (1876), wie Dohm Parodie und Satire als Mittel verwendet, um Widersprüche und logische Fehler in antifeministischen Positionen aufzudecken. Insbesondere lehnt sie die patriarchalische Vorstellung ab, dass Frauen biologisch für bestimmte Berufe und gesellschaftliche Rollen determiniert seien. Dohm, die durch Geburt jüdisch war und sich als areligiös betrachtete, erwähnt Religion hauptsächlich mit Blick auf das Christentum und versteht sie primär als ein Instrument der Unterdrückung. Dohm zeigt, wie Herrschaft und Unterdrückung auf vielschichtige Weise operieren, und dieses Bewusstsein für Intersektionalität ermöglicht es ihr, die Diskussion über Frauenrechte in einen größeren Rechte-Kontext einzuordnen, in dem Gender mit anderen Faktoren verknüpft ist, die die Unterdrückung verschärfen. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum Konzept der ‚Jurisgenerativität‘, d. h. zum generativen Effekt, den Narrative des Rechts auf das normative Universum haben. So verstanden vermag ‚Jurisgenerativität‘ den Prozess zu erfassen, in dem durch Worte die normativen Grundlagen geschaffen werden, aus denen wiederum rechtliche Legitimität entspringt.
期刊介绍:
- German Life and Letters was founded in 1936 by the distinguished British Germanist L.A. Willoughby and the publisher Basil Blackwell. In its first number the journal described its aim as "engagement with German culture in its widest aspects: its history, literature, religion, music, art; with German life in general". German LIfe and Letters has continued over the decades to observe its founding principles of providing an international and interdisciplinary forum for scholarly analysis of German culture past and present. The journal appears four times a year, and a typical number contains around eight articles of between six and eight thousand words each.