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Die Erhebung der Gemeinde Ehrenfeld in den Stand der Städte
Das Ende des Alten Reiches und die durch die französische Besatzungszeit eingetretenen Zäsuren haben auch die Städtekultur in ihrem Wesen getroffen. Mit der Eidesleistung stadtkölnischer Amtsträger auf die Französische Republik am 4. Dezember 1797 endete faktisch die Reichsunmittelbarkeit Kölns i) und mit der Niederlegung der deutschen Kaiserkrone löste sich die Rechtsordnung endgültig auf, welche die Grundlage des Staatsaufbaus und aller Privilegien bildete. Welche Bedeutung das Stadtprivileg im Alten Reich hatte, ersehen wir aus Zedlers Definition, einem Ort durch das Stadtrecht »gleichsam Seele und Belebung zu geben« 2) und ebenso, welche Bedeutung der Versagung solcher »Vorzüge und Befreyungen« 3) beigemessen wurde. Die völlige Gleichbehandlung aller »Gemeinden«, ihre Degradierung zur untersten Ebene der französischen Staatsverwaltung, unterstrich die Bedeutungslosigkeit städtischer Ämter, Vorrechte und Symbole in der neuen Zeit. Daran änderte sich auch gewiß nichts, daß der Urheber und ursprüngliche Garant dieser Gleichmacherei, Napoleon selbst, Köln unter die »bormes villes«, die »guten Städte«, und zwar diejenigen erster Ordnung, aufnahm sowie