{"title":"能给女记者拍照吗?\"","authors":"Elisabeth Riess","doi":"10.33196/juridikum201903040801","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zulassigkeit von Bildaufnahme und Veroffentlichung polizeilichen Handelns Abstract: Die Frage, ob der gesetzlich verankerte Bildnisschutz nach Urheberrechtsgesetz und Datenschutzgesetz auch fur Polizist_innen greift, ist im Zuge einer Interessenabwagung zu klaren. Abzuwagen sind hierbei die Veroffentlichungsinteressen auf der einen Seite gegen den bildlichen Personlichkeitsschutz der abgebildeten Person auf der anderen Seite. Zentral sind die Bewertungen des Grundrechts auf freie Meinungsauserung im Gegenspiel zum Grundrecht auf Privatsphare. In Bezug auf Exekutivbeamt_innen ist hierbei zu veranschlagen, dass dem Recht auf freie Meinungsauserung bei der Kritik staatlichen Handelns, die bspw durch eine bildliche Darstellung von Amtshandlungen erfolgt, besonderes Gewicht zukommt. In der Funktion als Polizist bzw Polizistin als verlangerter Arm des Staates hat man jedoch ebenso Anspruch auf Schutz der Personlichkeit und der Beachtung einiger Sonderinteressen auf Grund dieser konkreten Berufsausubung. Diese konnen unter Umstanden etwaigen Veroffentlichungsvorhaben entgegenstehen.","PeriodicalId":281074,"journal":{"name":"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-09-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"„Darf ich Polizist_innen fotografieren?“\",\"authors\":\"Elisabeth Riess\",\"doi\":\"10.33196/juridikum201903040801\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zulassigkeit von Bildaufnahme und Veroffentlichung polizeilichen Handelns Abstract: Die Frage, ob der gesetzlich verankerte Bildnisschutz nach Urheberrechtsgesetz und Datenschutzgesetz auch fur Polizist_innen greift, ist im Zuge einer Interessenabwagung zu klaren. Abzuwagen sind hierbei die Veroffentlichungsinteressen auf der einen Seite gegen den bildlichen Personlichkeitsschutz der abgebildeten Person auf der anderen Seite. Zentral sind die Bewertungen des Grundrechts auf freie Meinungsauserung im Gegenspiel zum Grundrecht auf Privatsphare. In Bezug auf Exekutivbeamt_innen ist hierbei zu veranschlagen, dass dem Recht auf freie Meinungsauserung bei der Kritik staatlichen Handelns, die bspw durch eine bildliche Darstellung von Amtshandlungen erfolgt, besonderes Gewicht zukommt. In der Funktion als Polizist bzw Polizistin als verlangerter Arm des Staates hat man jedoch ebenso Anspruch auf Schutz der Personlichkeit und der Beachtung einiger Sonderinteressen auf Grund dieser konkreten Berufsausubung. Diese konnen unter Umstanden etwaigen Veroffentlichungsvorhaben entgegenstehen.\",\"PeriodicalId\":281074,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft\",\"volume\":\"1 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2019-09-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.33196/juridikum201903040801\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.33196/juridikum201903040801","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Zulassigkeit von Bildaufnahme und Veroffentlichung polizeilichen Handelns Abstract: Die Frage, ob der gesetzlich verankerte Bildnisschutz nach Urheberrechtsgesetz und Datenschutzgesetz auch fur Polizist_innen greift, ist im Zuge einer Interessenabwagung zu klaren. Abzuwagen sind hierbei die Veroffentlichungsinteressen auf der einen Seite gegen den bildlichen Personlichkeitsschutz der abgebildeten Person auf der anderen Seite. Zentral sind die Bewertungen des Grundrechts auf freie Meinungsauserung im Gegenspiel zum Grundrecht auf Privatsphare. In Bezug auf Exekutivbeamt_innen ist hierbei zu veranschlagen, dass dem Recht auf freie Meinungsauserung bei der Kritik staatlichen Handelns, die bspw durch eine bildliche Darstellung von Amtshandlungen erfolgt, besonderes Gewicht zukommt. In der Funktion als Polizist bzw Polizistin als verlangerter Arm des Staates hat man jedoch ebenso Anspruch auf Schutz der Personlichkeit und der Beachtung einiger Sonderinteressen auf Grund dieser konkreten Berufsausubung. Diese konnen unter Umstanden etwaigen Veroffentlichungsvorhaben entgegenstehen.