{"title":"科隆,美因茨,特里尔——争夺德国国民党在奥顿-治时代的最高地位争论不休","authors":"E. Boshof","doi":"10.7788/jbkgv.1978.49.1.19","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Mit der Frage nach der Spitzenstellung im Episkopat der Reichskirche ist zunächst, insofern die hierarchische Gliederung der Kirche zur Diskussion steht, ein kirchenrechtliches Problem aufgeworfen. Auf die drei rheinischen Erzbischöfe bezogen, erscheint diese Frage jedoch auf den ersten Blick falsch formuliert; denn seit der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung in der Regierungszeit Karls des Großen waren die Rechtsverhältnisse geklärt: Köln, Mainz und Trier waren Metropolitansitze; ihre Inhaber standen jeweils einer Kirchenprovinz vor und waren damit einander im Rang gleich. Die Metropoliten waren unmittelbar dem Papst unterstellt; eine Zwischenstufe gab es in der Kirche des Abendlandes nicht Freilich hat es auch vor der uns interessierenden Epoche nicht an Versuchen gefehlt, diese festgefügte Rangordnung zu verändern, zwischen Papst und Metropoliten neue Instanzen einzuschieben, denen gewisse übergeordnete Funktionen zufallen sollten. Dafür boten sich unter Umständen historische Vorbilder an. Ein Vorrang hätte durch einen besonderen Titel zum Ausdrude gebracht werden können, etwa durch den des Patriarchen, der seit dem 5./6. Jahrhundert den Träger einer den Metropoliten übergeordneten Instanz kennzeichnete; aber dieser Titel war in seinem technischen Sinne den Bischöfen der drei bis","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"197 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1978-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"15","resultStr":"{\"title\":\"Köln, Mainz, Trier – Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit\",\"authors\":\"E. Boshof\",\"doi\":\"10.7788/jbkgv.1978.49.1.19\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Mit der Frage nach der Spitzenstellung im Episkopat der Reichskirche ist zunächst, insofern die hierarchische Gliederung der Kirche zur Diskussion steht, ein kirchenrechtliches Problem aufgeworfen. Auf die drei rheinischen Erzbischöfe bezogen, erscheint diese Frage jedoch auf den ersten Blick falsch formuliert; denn seit der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung in der Regierungszeit Karls des Großen waren die Rechtsverhältnisse geklärt: Köln, Mainz und Trier waren Metropolitansitze; ihre Inhaber standen jeweils einer Kirchenprovinz vor und waren damit einander im Rang gleich. Die Metropoliten waren unmittelbar dem Papst unterstellt; eine Zwischenstufe gab es in der Kirche des Abendlandes nicht Freilich hat es auch vor der uns interessierenden Epoche nicht an Versuchen gefehlt, diese festgefügte Rangordnung zu verändern, zwischen Papst und Metropoliten neue Instanzen einzuschieben, denen gewisse übergeordnete Funktionen zufallen sollten. Dafür boten sich unter Umständen historische Vorbilder an. Ein Vorrang hätte durch einen besonderen Titel zum Ausdrude gebracht werden können, etwa durch den des Patriarchen, der seit dem 5./6. Jahrhundert den Träger einer den Metropoliten übergeordneten Instanz kennzeichnete; aber dieser Titel war in seinem technischen Sinne den Bischöfen der drei bis\",\"PeriodicalId\":302823,\"journal\":{\"name\":\"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins\",\"volume\":\"197 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1978-12-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"15\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1978.49.1.19\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1978.49.1.19","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Köln, Mainz, Trier – Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit
Mit der Frage nach der Spitzenstellung im Episkopat der Reichskirche ist zunächst, insofern die hierarchische Gliederung der Kirche zur Diskussion steht, ein kirchenrechtliches Problem aufgeworfen. Auf die drei rheinischen Erzbischöfe bezogen, erscheint diese Frage jedoch auf den ersten Blick falsch formuliert; denn seit der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung in der Regierungszeit Karls des Großen waren die Rechtsverhältnisse geklärt: Köln, Mainz und Trier waren Metropolitansitze; ihre Inhaber standen jeweils einer Kirchenprovinz vor und waren damit einander im Rang gleich. Die Metropoliten waren unmittelbar dem Papst unterstellt; eine Zwischenstufe gab es in der Kirche des Abendlandes nicht Freilich hat es auch vor der uns interessierenden Epoche nicht an Versuchen gefehlt, diese festgefügte Rangordnung zu verändern, zwischen Papst und Metropoliten neue Instanzen einzuschieben, denen gewisse übergeordnete Funktionen zufallen sollten. Dafür boten sich unter Umständen historische Vorbilder an. Ein Vorrang hätte durch einen besonderen Titel zum Ausdrude gebracht werden können, etwa durch den des Patriarchen, der seit dem 5./6. Jahrhundert den Träger einer den Metropoliten übergeordneten Instanz kennzeichnete; aber dieser Titel war in seinem technischen Sinne den Bischöfen der drei bis