{"title":"从1860到1914年在科隆及其周围展开进攻性讨论","authors":"F. Bilz","doi":"10.7788/jbkgv-2015-0107","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Jahre 2014 jähren sich zum hundertsten Mal die Eingemeindungen der Großstadt Mülheim und der Landbürgermeisterei Merheim nach Köln. Um die vorletzte Jahrhundertwende standen diese beiden Kommunen am Ende einer großen Eingemeindungswelle, deren Anfänge schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lagen. Welche oft divergierenden Intentionen und Ziele dabei die Stadt Köln und die umliegenden Kommunen verfolgten, ist erst im Zusammenhang der gesamten Eingemeindungen von 1880 bis 1914 zu erkennen. Die kommunalen Grenzen waren in Preußen festgelegt, sie garantierten ein staatliches Gefüge. Veränderungen konnten nur durch einen staatshoheitlichen Verwaltungsakt geschehen. Dies galt für Grenzbereinigungen wie auch für Eingemeindungen, denn alle Wirkungsgewalt der Gemeinden war vom Staat abgeleitet. Sie durften selbst nur in ihren klar abgesteckten Bezirksgrenzen handeln.2 Bis 1872 konnten Veränderungen kommunaler Grenzen einschließlich der Eingemeindungen nur durch königlichen Erlass, danach nur durch Gesetz festgelegt werden. Ab 1903 mussten beide preußischen Abgeordnetenhäuser den Veränderungen zustimmen.3 Eingemeindung war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein neues Phänomen, sie war Teil der Verstädterung und Folge der Industrialisierung und bewegte sich zumeist im Spannungsfeld zwischen Großstädten und Umlandgemeinden. Dabei verhielten sich die Landgemeinden eher skeptisch, die Industriegemeinden zumeist zustimmend. Der Anstieg der Industriebevölkerung bewirkte einen Anstieg der Schulden und Soziallasten, die bald nicht mehr zu bewältigen waren. Die Großstädte hingegen wollten verlorene Unter-","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"20 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2015-11-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Eingemeindungsdiskussionen in und um Köln von 1860 bis 1914\",\"authors\":\"F. Bilz\",\"doi\":\"10.7788/jbkgv-2015-0107\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Im Jahre 2014 jähren sich zum hundertsten Mal die Eingemeindungen der Großstadt Mülheim und der Landbürgermeisterei Merheim nach Köln. Um die vorletzte Jahrhundertwende standen diese beiden Kommunen am Ende einer großen Eingemeindungswelle, deren Anfänge schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lagen. Welche oft divergierenden Intentionen und Ziele dabei die Stadt Köln und die umliegenden Kommunen verfolgten, ist erst im Zusammenhang der gesamten Eingemeindungen von 1880 bis 1914 zu erkennen. Die kommunalen Grenzen waren in Preußen festgelegt, sie garantierten ein staatliches Gefüge. Veränderungen konnten nur durch einen staatshoheitlichen Verwaltungsakt geschehen. Dies galt für Grenzbereinigungen wie auch für Eingemeindungen, denn alle Wirkungsgewalt der Gemeinden war vom Staat abgeleitet. Sie durften selbst nur in ihren klar abgesteckten Bezirksgrenzen handeln.2 Bis 1872 konnten Veränderungen kommunaler Grenzen einschließlich der Eingemeindungen nur durch königlichen Erlass, danach nur durch Gesetz festgelegt werden. Ab 1903 mussten beide preußischen Abgeordnetenhäuser den Veränderungen zustimmen.3 Eingemeindung war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein neues Phänomen, sie war Teil der Verstädterung und Folge der Industrialisierung und bewegte sich zumeist im Spannungsfeld zwischen Großstädten und Umlandgemeinden. Dabei verhielten sich die Landgemeinden eher skeptisch, die Industriegemeinden zumeist zustimmend. Der Anstieg der Industriebevölkerung bewirkte einen Anstieg der Schulden und Soziallasten, die bald nicht mehr zu bewältigen waren. Die Großstädte hingegen wollten verlorene Unter-\",\"PeriodicalId\":302823,\"journal\":{\"name\":\"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins\",\"volume\":\"20 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2015-11-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.7788/jbkgv-2015-0107\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.7788/jbkgv-2015-0107","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Eingemeindungsdiskussionen in und um Köln von 1860 bis 1914
Im Jahre 2014 jähren sich zum hundertsten Mal die Eingemeindungen der Großstadt Mülheim und der Landbürgermeisterei Merheim nach Köln. Um die vorletzte Jahrhundertwende standen diese beiden Kommunen am Ende einer großen Eingemeindungswelle, deren Anfänge schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lagen. Welche oft divergierenden Intentionen und Ziele dabei die Stadt Köln und die umliegenden Kommunen verfolgten, ist erst im Zusammenhang der gesamten Eingemeindungen von 1880 bis 1914 zu erkennen. Die kommunalen Grenzen waren in Preußen festgelegt, sie garantierten ein staatliches Gefüge. Veränderungen konnten nur durch einen staatshoheitlichen Verwaltungsakt geschehen. Dies galt für Grenzbereinigungen wie auch für Eingemeindungen, denn alle Wirkungsgewalt der Gemeinden war vom Staat abgeleitet. Sie durften selbst nur in ihren klar abgesteckten Bezirksgrenzen handeln.2 Bis 1872 konnten Veränderungen kommunaler Grenzen einschließlich der Eingemeindungen nur durch königlichen Erlass, danach nur durch Gesetz festgelegt werden. Ab 1903 mussten beide preußischen Abgeordnetenhäuser den Veränderungen zustimmen.3 Eingemeindung war in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein neues Phänomen, sie war Teil der Verstädterung und Folge der Industrialisierung und bewegte sich zumeist im Spannungsfeld zwischen Großstädten und Umlandgemeinden. Dabei verhielten sich die Landgemeinden eher skeptisch, die Industriegemeinden zumeist zustimmend. Der Anstieg der Industriebevölkerung bewirkte einen Anstieg der Schulden und Soziallasten, die bald nicht mehr zu bewältigen waren. Die Großstädte hingegen wollten verlorene Unter-