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Abstract
Die Ausgleichszahlungen gemäß § 45a PBefG stellen eine wesentliche Finanzierungssäule im öffentlichen Personennahverkehr dar und sind im Rahmen des § 8 Abs. 4 PBefG bei der Prüfung der Eigenwirtschaftlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Mit den Ausgleichszahlungen kann insbesondere im Regionalverkehr der öffentliche Personennahverkehr abgesichert werden. Die Zahlungen werden durch die Bundesländer erbracht.