{"title":"Theorie und Praxis der Überkompensationskontrolle im ÖPNV","authors":"A. Karl, C. Schaaffkamp","doi":"10.5771/9783748909804-215","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Seit ihrem Inkrafttreten am 3. Dezember 2009 legt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – seit dem 24. Dezember 2017 i.d.F. der Verordnung (EU) 2016/2338 – die Bedingungen fest, unter denen zuständige Behörden den Betreibern von Personenverkehrsdiensten u.a. Ausgleichsleistungen für den aus der Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden finanziellen Nettoeffekt gewähren können. Der folgende Beitrag beleuchtet nach Darstellung des Hintergrunds und der normativen Grundlagen der Überkompensationskontrolle der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Fragen, die sich in Deutschland bei ihrer Umsetzung stellen. Spezielles Augenmerk legen wir auf die Ablösung des gesetzlichen Ausgleichs nach § 45a PBefG durch allgemeine Vorschriften und Praxisfragen bei (kommunalen) Direktvergaben. Zwar wird die Überkompensationskontrolle oft assoziiert mit europäischer Bürokratie, aber die beihilferechtlichen Anforderungen sind motiviert von Anliegen, die – unter anderer Bezeichnung – z.B. als Grundsatz im deutschen Haushaltsrecht (u.a. sparsamer Einsatz öffentlicher Mittel) oder im Preisrecht (Vorrang Marktpreis) etabliert sind. Darüber hinaus sollten die ebenfalls vom Beihilferecht verfolgte Minimierung von Störungen des Wettbewerbs und die angestrebte Transparenz des Mitteleinsatzes ohnehin Anliegen eines jeden zuständigen Aufgabenträgers sein.1 A.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"18 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-215","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Seit ihrem Inkrafttreten am 3. Dezember 2009 legt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – seit dem 24. Dezember 2017 i.d.F. der Verordnung (EU) 2016/2338 – die Bedingungen fest, unter denen zuständige Behörden den Betreibern von Personenverkehrsdiensten u.a. Ausgleichsleistungen für den aus der Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden finanziellen Nettoeffekt gewähren können. Der folgende Beitrag beleuchtet nach Darstellung des Hintergrunds und der normativen Grundlagen der Überkompensationskontrolle der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Fragen, die sich in Deutschland bei ihrer Umsetzung stellen. Spezielles Augenmerk legen wir auf die Ablösung des gesetzlichen Ausgleichs nach § 45a PBefG durch allgemeine Vorschriften und Praxisfragen bei (kommunalen) Direktvergaben. Zwar wird die Überkompensationskontrolle oft assoziiert mit europäischer Bürokratie, aber die beihilferechtlichen Anforderungen sind motiviert von Anliegen, die – unter anderer Bezeichnung – z.B. als Grundsatz im deutschen Haushaltsrecht (u.a. sparsamer Einsatz öffentlicher Mittel) oder im Preisrecht (Vorrang Marktpreis) etabliert sind. Darüber hinaus sollten die ebenfalls vom Beihilferecht verfolgte Minimierung von Störungen des Wettbewerbs und die angestrebte Transparenz des Mitteleinsatzes ohnehin Anliegen eines jeden zuständigen Aufgabenträgers sein.1 A.