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Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV最新文献

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Finanzierung von Schüler- und Behindertenverkehren 资助学生和残疾人中心
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-205
RA Prof. Martin Kupfrian
Die Ausgleichszahlungen gemäß § 45a PBefG stellen eine wesentliche Finanzierungssäule im öffentlichen Personennahverkehr dar und sind im Rahmen des § 8 Abs. 4 PBefG bei der Prüfung der Eigenwirtschaftlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Mit den Ausgleichszahlungen kann insbesondere im Regionalverkehr der öffentliche Personennahverkehr abgesichert werden. Die Zahlungen werden durch die Bundesländer erbracht.
根据§Ausgleichszahlungen 45a PBefG构成实质性Finanzierungssäule在公共交通的伊斯兰教中§8 . 4 PBefG Abs在审查至关重要的Eigenwirtschaftlichkeit .公众交通,特别是在地区交通中的转移支付可以保证。各州提供付款。
{"title":"Finanzierung von Schüler- und Behindertenverkehren","authors":"RA Prof. Martin Kupfrian","doi":"10.5771/9783748909804-205","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-205","url":null,"abstract":"Die Ausgleichszahlungen gemäß § 45a PBefG stellen eine wesentliche Finanzierungssäule im öffentlichen Personennahverkehr dar und sind im Rahmen des § 8 Abs. 4 PBefG bei der Prüfung der Eigenwirtschaftlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Mit den Ausgleichszahlungen kann insbesondere im Regionalverkehr der öffentliche Personennahverkehr abgesichert werden. Die Zahlungen werden durch die Bundesländer erbracht.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"23 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116998415","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Theorie und Praxis der Überkompensationskontrolle im ÖPNV 交通化的生产控制理论和实践
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-215
A. Karl, C. Schaaffkamp
Seit ihrem Inkrafttreten am 3. Dezember 2009 legt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – seit dem 24. Dezember 2017 i.d.F. der Verordnung (EU) 2016/2338 – die Bedingungen fest, unter denen zuständige Behörden den Betreibern von Personenverkehrsdiensten u.a. Ausgleichsleistungen für den aus der Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden finanziellen Nettoeffekt gewähren können. Der folgende Beitrag beleuchtet nach Darstellung des Hintergrunds und der normativen Grundlagen der Überkompensationskontrolle der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Fragen, die sich in Deutschland bei ihrer Umsetzung stellen. Spezielles Augenmerk legen wir auf die Ablösung des gesetzlichen Ausgleichs nach § 45a PBefG durch allgemeine Vorschriften und Praxisfragen bei (kommunalen) Direktvergaben. Zwar wird die Überkompensationskontrolle oft assoziiert mit europäischer Bürokratie, aber die beihilferechtlichen Anforderungen sind motiviert von Anliegen, die – unter anderer Bezeichnung – z.B. als Grundsatz im deutschen Haushaltsrecht (u.a. sparsamer Einsatz öffentlicher Mittel) oder im Preisrecht (Vorrang Marktpreis) etabliert sind. Darüber hinaus sollten die ebenfalls vom Beihilferecht verfolgte Minimierung von Störungen des Wettbewerbs und die angestrebte Transparenz des Mitteleinsatzes ohnehin Anliegen eines jeden zuständigen Aufgabenträgers sein.1 A.
自他们于3月3日生效2009年12月19日开始2012年12月16/2338号条例(欧盟)执行第2016/2338号条例。该条例规定相关当局可以为个人服务供应商提供补偿服务,包括为履行服务义务所产生的净财政影响提供补偿。下列论文通过解释背景和2007年对华贸易(EG)号的贸易补偿控制的标准手段,澄清了德国在如何实施贸易补偿政策中所面临的问题。特殊后,我们开始关注人的法律更加§45a PBefG通过一般规则和Praxisfragen Direktvergaben(社区).尽管过度补偿控制往往是与欧洲的官僚有关的,但援助生产能力的要求是由关注因素推动的,而这些关切,在其他方面,是德国预算法的原则(包括公共资金的节约使用)或价格法(优先市场利率)。此外,也是为了尽量减少竞争的干扰和资源分配的透明度,也应当是每个主管官员想要的。1A .
{"title":"Theorie und Praxis der Überkompensationskontrolle im ÖPNV","authors":"A. Karl, C. Schaaffkamp","doi":"10.5771/9783748909804-215","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-215","url":null,"abstract":"Seit ihrem Inkrafttreten am 3. Dezember 2009 legt die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – seit dem 24. Dezember 2017 i.d.F. der Verordnung (EU) 2016/2338 – die Bedingungen fest, unter denen zuständige Behörden den Betreibern von Personenverkehrsdiensten u.a. Ausgleichsleistungen für den aus der Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden finanziellen Nettoeffekt gewähren können. Der folgende Beitrag beleuchtet nach Darstellung des Hintergrunds und der normativen Grundlagen der Überkompensationskontrolle der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Fragen, die sich in Deutschland bei ihrer Umsetzung stellen. Spezielles Augenmerk legen wir auf die Ablösung des gesetzlichen Ausgleichs nach § 45a PBefG durch allgemeine Vorschriften und Praxisfragen bei (kommunalen) Direktvergaben. Zwar wird die Überkompensationskontrolle oft assoziiert mit europäischer Bürokratie, aber die beihilferechtlichen Anforderungen sind motiviert von Anliegen, die – unter anderer Bezeichnung – z.B. als Grundsatz im deutschen Haushaltsrecht (u.a. sparsamer Einsatz öffentlicher Mittel) oder im Preisrecht (Vorrang Marktpreis) etabliert sind. Darüber hinaus sollten die ebenfalls vom Beihilferecht verfolgte Minimierung von Störungen des Wettbewerbs und die angestrebte Transparenz des Mitteleinsatzes ohnehin Anliegen eines jeden zuständigen Aufgabenträgers sein.1 A.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"18 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125292861","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Die Relevanz des Beihilferechts für den ÖPNV 交通局的重要性
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-139
M. Knauff, LL.M. Eur.
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Die Kontrolle des Auftragszuschnitts bei Vergaben im ÖPNV-Recht 那些合同是关于制定公交合同的
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-105
Claas Friedrich Germelmann
Die Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber durch die Rechtsprechung ist bekanntermaßen verhältnismäßig engmaschig und setzt an unterschiedlichen Punkten an. Dies geht im Kern insbesondere auf die Vorgaben des europäischen Rechts zurück, sei es auf die allgemeinen primärrechtlichen Anforderungen aus dem Recht der Grundfreiheiten1, sei es auf die sekundärrechtlich ausformulierten Bestimmungen, die der nationale Gesetzgeber umzusetzen oder anzuwenden verpflichtet ist2. Das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe wie auch die Vergabeentscheidung unterliegen daher anerkanntermaßen einer rechtlichen Kontrolle, die justiziabel ausgestaltet ist3. A.
法律对一般建筑商的控制虽然不令人满意,但却以不同的方式起了作用。从本质上说,这一切都是建立在欧洲法律的要求上的,无论是对基本自由权利的普遍初级规定,还是对国家立法者必须予以执行或执行的二级规定。因此,目前公共合同的合法性和签定的方式是基于正统的法律控制的形式3。A .
{"title":"Die Kontrolle des Auftragszuschnitts bei Vergaben im ÖPNV-Recht","authors":"Claas Friedrich Germelmann","doi":"10.5771/9783748909804-105","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-105","url":null,"abstract":"Die Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber durch die Rechtsprechung ist bekanntermaßen verhältnismäßig engmaschig und setzt an unterschiedlichen Punkten an. Dies geht im Kern insbesondere auf die Vorgaben des europäischen Rechts zurück, sei es auf die allgemeinen primärrechtlichen Anforderungen aus dem Recht der Grundfreiheiten1, sei es auf die sekundärrechtlich ausformulierten Bestimmungen, die der nationale Gesetzgeber umzusetzen oder anzuwenden verpflichtet ist2. Das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe wie auch die Vergabeentscheidung unterliegen daher anerkanntermaßen einer rechtlichen Kontrolle, die justiziabel ausgestaltet ist3. A.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"31 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114511753","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV – Bewertung des Rechtsrahmens aus Aufgabenträgersicht – 在未来,公共交通的交通图
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-157
M. Brohm
Als ÖPNV-Aufgabenträger tragen die Landkreise und kreisfreien Städte (sowie in Teilen auch die kreisangehörigen Gemeinden) nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in Verbindung mit den ÖPNV-Gesetzen der Länder die Gewährleistungsverantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung und haben diese im Rahmen der Daseinsvorsorge planerisch, organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Diese Aufgabe gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich zum Kreis der Selbstverwaltungsaufgaben, die der Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG unterfallen1. Ergänzend zu den Tagungsbeiträgen aus Wissenschaft, Rechtsberatung und Praxis der Verkehrsunternehmen soll vor diesem Hintergrund nachstehend eine Bewertung beihilferechtlicher Fragen der ÖPNV-Finanzierung aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes erfolgen, der zwar nicht rechtsberatend in der Praxis tätig ist, die unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren in Berlin und Brüssel aber als politische Interessenvertretung der 294 deutschen Landkreise begleitet.
搬运öpnv-aufgabenträger Landkreise kreisfreien大城市(以及部分地区也kreisangehörigen社区)后Regionalisierungsgesetz联邦与öpnv-gesetzen各国Gewährleistungsverantwortung Verkehrsbedienung充足的人口他们将这个范围内Daseinsvorsorge planerisch organisatorisch财政确保.根据联邦行政法院的判例,这一职能明确将行政职能改名为自杀级,逐渐交保第28段第2段1。补充Tagungsbeiträgen来自科学、法律和惯例Verkehrsunternehmen该背景下,下文评估beihilferechtlicheröpnv-finanzierung问题从我一个Spitzenverbandes社区实践的角度进行,虽然没有rechtsberatend实践工作的不同Rechtssetzungsverfahren在德国柏林和布鲁塞尔的但作为政治宣传2940 Landkreise伴随着.
{"title":"Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV – Bewertung des Rechtsrahmens aus Aufgabenträgersicht –","authors":"M. Brohm","doi":"10.5771/9783748909804-157","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-157","url":null,"abstract":"Als ÖPNV-Aufgabenträger tragen die Landkreise und kreisfreien Städte (sowie in Teilen auch die kreisangehörigen Gemeinden) nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in Verbindung mit den ÖPNV-Gesetzen der Länder die Gewährleistungsverantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung und haben diese im Rahmen der Daseinsvorsorge planerisch, organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Diese Aufgabe gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich zum Kreis der Selbstverwaltungsaufgaben, die der Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG unterfallen1. Ergänzend zu den Tagungsbeiträgen aus Wissenschaft, Rechtsberatung und Praxis der Verkehrsunternehmen soll vor diesem Hintergrund nachstehend eine Bewertung beihilferechtlicher Fragen der ÖPNV-Finanzierung aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes erfolgen, der zwar nicht rechtsberatend in der Praxis tätig ist, die unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren in Berlin und Brüssel aber als politische Interessenvertretung der 294 deutschen Landkreise begleitet.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"16 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125614748","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Vollzugsfragen des ÖPNV-Rechts – die Perspektive der Aufgabenträger mta法律执行问题,分担责任的角度
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-33
M. Winnes
Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 führt in der Praxis vor Ort zu völlig unterschiedlichen Fragestellungen. Der Vortrag ist deshalb als eine Zusammenfassung diverser praktischer Gesetzesanwendungsprobleme zu verstehen, die nicht alle einen gemeinsamen inhaltlichen Zusammenhang besitzen. Als roter Faden des Vortrags kann allenfalls der Wunsch der Aufgabenträger angesehen werden, die Abläufe bei der Organisation und Sicherstellung des ÖPNV durch die kommunale Ebene möglichst weniger bürokratisch zu gestalten. Die aufzugreifenden Fragestellungen tangieren die Themen Linienbündelung, allgemeine Vorschrift und Tarifgenehmigung, Anhörungsverfahren, verbindliche Zusicherungen im Rahmen von Genehmigungsanträgen, nachträgliche Änderung von Wettbewerbsvorgaben, konkurrierende Zuständigkeiten für allgemeine Vorschriften und einiges mehr.
此项律法中一阵通话中所提出的问题根本不一致。为此,这一讲解是一个总结,不包括所有的实用实用问题,都有一个共同的概要。在这一提议的前提下,公务员们的愿望是要在地方一级尽可能避免在组织和确保交通化的过程里官僚化。提出的问题涉及胶带捆绑、共同规则和关税核准、听证程序、在提出批准求偿时具有约束力的保证、事后修改竞争性条款、相互竞争的通用规则权限等等。
{"title":"Vollzugsfragen des ÖPNV-Rechts – die Perspektive der Aufgabenträger","authors":"M. Winnes","doi":"10.5771/9783748909804-33","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-33","url":null,"abstract":"Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 führt in der Praxis vor Ort zu völlig unterschiedlichen Fragestellungen. Der Vortrag ist deshalb als eine Zusammenfassung diverser praktischer Gesetzesanwendungsprobleme zu verstehen, die nicht alle einen gemeinsamen inhaltlichen Zusammenhang besitzen. Als roter Faden des Vortrags kann allenfalls der Wunsch der Aufgabenträger angesehen werden, die Abläufe bei der Organisation und Sicherstellung des ÖPNV durch die kommunale Ebene möglichst weniger bürokratisch zu gestalten. Die aufzugreifenden Fragestellungen tangieren die Themen Linienbündelung, allgemeine Vorschrift und Tarifgenehmigung, Anhörungsverfahren, verbindliche Zusicherungen im Rahmen von Genehmigungsanträgen, nachträgliche Änderung von Wettbewerbsvorgaben, konkurrierende Zuständigkeiten für allgemeine Vorschriften und einiges mehr.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"24 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126779103","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden 由一组当局直接发放
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-123
R. Baumann
Vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) stellte der EuGH klar, verschiedene Auftraggeber können im Vergaberecht gemeinsam agieren, etwa um einen internen Betreiber zu beherrschen, und somit Synergieeffekte zu heben.1 Dieser Gedanke fand Eingang in die VO 1370. So sieht die VO 1370 in der „Gruppe von Behörden“ eine, unter Umständen auch staatsgrenzenübergreifende, eigene Form der zuständigen Behörde nach Art. 2 lit. b) und c) VO 1370 vor. Sie findet sich vielfach, insbesondere um aufgabenträgerseitig die Bedienung mit Verkehrsleitungen in Ballungsräumen und der sonstigen verkehrlichen Integration sicherzustellen. Die nachfolgende Betrachtung widmet sich zunächst der begrifflichen Klärung der „Gruppe von Behörden“ (B.), um danach die Anforderungen der „Gruppe von Behörden“ bei Direktvergabe näher darzustellen (C.). Schließlich soll die „Gruppe von Behörden“ kurz im Licht der Urteile des EuGH aus 20192 eingeordnet werden (D.).
在欧洲人权法院(ebrd)与1370/2007 (VO 1370)生效之前,欧洲法院很清楚,不同的客户都可以在版权法例下共同运作,如使用内部运营体系和维护体系。1这个想法进入了1370年的装置。例如,第1370号行政机构规定了第1370号行政机构的第2步骤(b)和(c)发放给全国的跨国界管理机构。通常是为获得额外服务,特别是为确保在人口稠密地区和其他交通一体化服务。我们接着讨论了“政府机构群组”(b)的明确定义,然后更明确地说明“政府机构群组”在直接授奖时的要求。(c)毕竟,该“当局集团”应该简单解释一下欧洲法院20192年做出的裁决。(d)
{"title":"Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden","authors":"R. Baumann","doi":"10.5771/9783748909804-123","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-123","url":null,"abstract":"Vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) stellte der EuGH klar, verschiedene Auftraggeber können im Vergaberecht gemeinsam agieren, etwa um einen internen Betreiber zu beherrschen, und somit Synergieeffekte zu heben.1 Dieser Gedanke fand Eingang in die VO 1370. So sieht die VO 1370 in der „Gruppe von Behörden“ eine, unter Umständen auch staatsgrenzenübergreifende, eigene Form der zuständigen Behörde nach Art. 2 lit. b) und c) VO 1370 vor. Sie findet sich vielfach, insbesondere um aufgabenträgerseitig die Bedienung mit Verkehrsleitungen in Ballungsräumen und der sonstigen verkehrlichen Integration sicherzustellen. Die nachfolgende Betrachtung widmet sich zunächst der begrifflichen Klärung der „Gruppe von Behörden“ (B.), um danach die Anforderungen der „Gruppe von Behörden“ bei Direktvergabe näher darzustellen (C.). Schließlich soll die „Gruppe von Behörden“ kurz im Licht der Urteile des EuGH aus 20192 eingeordnet werden (D.).","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"129181505","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 欧洲共同纳税与规定(共)1370/2007号
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-91
RA Dr. Corina Jürschik
Das Verhältnis zwischen den Vergaberichtlinien1 des allgemeinen Vergaberechts und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) beschäftigt seit mehreren Jahren die nationalen Gerichte, in den letzten Jahren auch vermehrt den EuGH2. Grund dafür ist die verschachtelte Regelung in Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007. Sie beansprucht zu regeln, wann bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Personenverkehren mit Bussen und Straßenbahnen die VO 1370/2007 anzuwenden ist und wann die Vergaberichtlinien. Die Verordnung greift in diesem besonders relevanten Bereich nur in dem Umfang, wie die alten Vergaberichtlinien keine Regelungen vorgesehen hatten. Das hat Teile der nationalen Rechtsprechung dazu veranlasst, die Verordnung über ihren Wortlaut hinaus im Bereich der Busse und Straßenbahnen auf weitere Ausnahmen von den Vergaberichtlinien anzuwenden. Andere Teile der Rechtsprechung halten den Wortlaut der Verordnung hingegen für abschließend. Eine klare Linie gibt es nicht. Klärung brachten in dieser Gemengelage die A.
广义管辖权第一和(EG)第1370/2007号条例(r1370 /2007)之间的关系已有好多年,国家法院一直在考虑,近几年来,欧盟委员会正逐步增加其效力。这是因为监管标准5款第1370/2007段。它要求规定汽车、公交车、有轨电车和公共服务合同什么时候适用w1370 /2007年的标准以及什么时候使用标准。在这个特别相关的问题上,法规只是将在旧的法规没有规定的范围内行事。尽管如此,一些法规还是受到欢迎,并已开始适用于公交车和有轨电车协会。但法律的其他部分认为本条例的全文是密封的。没有什么是绝对的你妈妈以前说过
{"title":"Das Verhältnis von allgemeinem Vergaberecht und Verordnung (EG) Nr. 1370/2007","authors":"RA Dr. Corina Jürschik","doi":"10.5771/9783748909804-91","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-91","url":null,"abstract":"Das Verhältnis zwischen den Vergaberichtlinien1 des allgemeinen Vergaberechts und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) beschäftigt seit mehreren Jahren die nationalen Gerichte, in den letzten Jahren auch vermehrt den EuGH2. Grund dafür ist die verschachtelte Regelung in Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007. Sie beansprucht zu regeln, wann bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Personenverkehren mit Bussen und Straßenbahnen die VO 1370/2007 anzuwenden ist und wann die Vergaberichtlinien. Die Verordnung greift in diesem besonders relevanten Bereich nur in dem Umfang, wie die alten Vergaberichtlinien keine Regelungen vorgesehen hatten. Das hat Teile der nationalen Rechtsprechung dazu veranlasst, die Verordnung über ihren Wortlaut hinaus im Bereich der Busse und Straßenbahnen auf weitere Ausnahmen von den Vergaberichtlinien anzuwenden. Andere Teile der Rechtsprechung halten den Wortlaut der Verordnung hingegen für abschließend. Eine klare Linie gibt es nicht. Klärung brachten in dieser Gemengelage die A.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"27 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130662950","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV aus Sicht privater Busunternehmen 在私人公交车公司方面
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-179
Christiane Leonard, Tobias Kothy
Den Personenverkehr mit Bussen und Bahnen erbringen in Deutschland 398 öffentlich-rechtliche Unternehmen, 3.794 private Unternehmen und 78 gemischtwirtschaftlich agierende Betriebe. Das entspricht einem Anteil von 9 % an öffentlich-rechtlichen Betrieben, 89 % privaten Unternehmen sowie 2 % gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.2 Trotzdem entfallen die Gesamteinnahmen im Liniennahverkehr mit Bussen und Bahnen zu 86 % auf öffentliche Unternehmen, während private Unternehmen lediglich 11 % erwirtschaften und gemischtwirtschaftliche Unternehmen 3 % der Gesamteinnahmen generieren. Die gesamte im Jahr 2017 durch Omnibusse erbrachte Beförderungsleistung von 62,5 Milliarden Personenkilometern teilt sich auf in 37,5 Mrd. km im Busliniennahverkehr (60 %), 16,9 Mrd. km im GelegenheitsfernverA.
公车和地铁部门的大队在德国服务期间,有398个公有企业,3 794家私营企业以及78家超市虽然收入平庸。这9%的股份在公共信道,89 %私人企业以及2%的劳务合作Unternehmen.2然而,占总收入与公交车和轨道Liniennahverkehr 86 %到公共企业,而私营企业仅有11%的分行和gemischtwirtschaftliche企业总收入的3% .2017年,公共汽车所提供的载运总量为625亿公里。有160亿,中心英里外
{"title":"Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV aus Sicht privater Busunternehmen","authors":"Christiane Leonard, Tobias Kothy","doi":"10.5771/9783748909804-179","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-179","url":null,"abstract":"Den Personenverkehr mit Bussen und Bahnen erbringen in Deutschland 398 öffentlich-rechtliche Unternehmen, 3.794 private Unternehmen und 78 gemischtwirtschaftlich agierende Betriebe. Das entspricht einem Anteil von 9 % an öffentlich-rechtlichen Betrieben, 89 % privaten Unternehmen sowie 2 % gemischtwirtschaftlichen Unternehmen.2 Trotzdem entfallen die Gesamteinnahmen im Liniennahverkehr mit Bussen und Bahnen zu 86 % auf öffentliche Unternehmen, während private Unternehmen lediglich 11 % erwirtschaften und gemischtwirtschaftliche Unternehmen 3 % der Gesamteinnahmen generieren. Die gesamte im Jahr 2017 durch Omnibusse erbrachte Beförderungsleistung von 62,5 Milliarden Personenkilometern teilt sich auf in 37,5 Mrd. km im Busliniennahverkehr (60 %), 16,9 Mrd. km im GelegenheitsfernverA.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"21 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128563808","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Mittel in Kooperationen und Verbünden 达成一致与合作
Pub Date : 2020-11-15 DOI: 10.5771/9783748909804-193
RA Dr. Lorenz Wachinger
Deutschland ist das Land der Verkehrsverbünde. Der ÖPNV in Deutschland ist inzwischen fast flächendeckend in Verbünde integriert, die Landkarte der Verbünde zeigt nur noch wenige graue Flecken.1 Allenfalls in Österreich (und teilweise in der Schweiz) lässt sich in Europa noch eine ähnliche Wertschätzung für die Integration aller Verkehrsangebote in einem Verkehrsverbund feststellen. Damit ist die Institution des Verkehrsverbundes ein Phänomen weitgehend des deutschsprachigen Raums. In anderen europäischen Ländern gibt es entweder – so der Regelfall – eine Integration über einen behördlich organisierten ÖPNV-Markt oder – in Großbritannien außerhalb Londons – marktstarke Anbieter, die ihre jeweiligen eigenwirtschaftlichen Unternehmensnetze2 zur Verfügung stellen. In Abgrenzung zu diesen Wegen zeigt sich zugleich eine Besonderheit der deutschen Marktorganisation. Offenbar sind die Verkehrsverbünde in der spezifisch deutschen Ausprägung aus der Notwendigkeit heraus entstanden, in der Vergangenheit eigenwirtschaftlich erbrachte Verkehre in ein gesamtheitliches System zu integrieren. Dies war nur mit Einsatz von öffentlichem Geld in erheblicher Größenordnung möglich. Beispielsweise erforderte die Integration früher eigenwirtschaftlich erbrachter Regionalbusverkehre in den – weniger auskömmlichen – Verbundtarif häufig einen Ausgleich sogenannter Harmonisierungsund Durchtarifierungsverluste gegenüber den privaten Busunternehmen. Die deutschen Verbundstrukturen sind daher in vielen Fällen auf der Grundlage (formal) eigenwirtschaftlicher Verkehre entstanden. Seit der engen Definition eigenwirtschaftliA.
德国是结交的地方。在德国öpnv是同时都从整体纳入这边,这边的地图所示的灰Flecken.1很少的奥地利(和部分在瑞士)在欧洲还是对所有Verkehrsangebote融入一个有着类似Verkehrsverbund确定.因此,交通系统是在大陆地区主要的现象。在其他欧洲国家可以通过非正式组织的公交市场进行一体化。或者在英国除伦敦外,可以找一个市场强大的公司为自己创业的企业网络提供服务。就是我们与这一项联系起来,也可以看出德国市场的特点。原来,德国式的交通交易出于对整合由商业驱动的交通系统的需要。这只有在公共资金的花费下才能实现。比如,将原本由本地驱动的地区公车系统整合到集体定价(较少下楼)往往需要协调该标准的一致性抵消,在私人公车公司之间削减预算损失。因此,很多情况下,复合德国人的结构都是按照他们自己经济的模式构建的。从严格的自利亚看出来的
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Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV
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