{"title":"Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV – Bewertung des Rechtsrahmens aus Aufgabenträgersicht –","authors":"M. Brohm","doi":"10.5771/9783748909804-157","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Als ÖPNV-Aufgabenträger tragen die Landkreise und kreisfreien Städte (sowie in Teilen auch die kreisangehörigen Gemeinden) nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in Verbindung mit den ÖPNV-Gesetzen der Länder die Gewährleistungsverantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung und haben diese im Rahmen der Daseinsvorsorge planerisch, organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Diese Aufgabe gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich zum Kreis der Selbstverwaltungsaufgaben, die der Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG unterfallen1. Ergänzend zu den Tagungsbeiträgen aus Wissenschaft, Rechtsberatung und Praxis der Verkehrsunternehmen soll vor diesem Hintergrund nachstehend eine Bewertung beihilferechtlicher Fragen der ÖPNV-Finanzierung aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes erfolgen, der zwar nicht rechtsberatend in der Praxis tätig ist, die unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren in Berlin und Brüssel aber als politische Interessenvertretung der 294 deutschen Landkreise begleitet.","PeriodicalId":292158,"journal":{"name":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","volume":"16 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Rechtsanwendung und Finanzierung im ÖPNV","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748909804-157","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Als ÖPNV-Aufgabenträger tragen die Landkreise und kreisfreien Städte (sowie in Teilen auch die kreisangehörigen Gemeinden) nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes in Verbindung mit den ÖPNV-Gesetzen der Länder die Gewährleistungsverantwortung für eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung und haben diese im Rahmen der Daseinsvorsorge planerisch, organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Diese Aufgabe gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich zum Kreis der Selbstverwaltungsaufgaben, die der Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG unterfallen1. Ergänzend zu den Tagungsbeiträgen aus Wissenschaft, Rechtsberatung und Praxis der Verkehrsunternehmen soll vor diesem Hintergrund nachstehend eine Bewertung beihilferechtlicher Fragen der ÖPNV-Finanzierung aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes erfolgen, der zwar nicht rechtsberatend in der Praxis tätig ist, die unterschiedlichen Rechtssetzungsverfahren in Berlin und Brüssel aber als politische Interessenvertretung der 294 deutschen Landkreise begleitet.