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Die Kontrolle des Auftragszuschnitts bei Vergaben im ÖPNV-Recht
Die Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber durch die Rechtsprechung ist bekanntermaßen verhältnismäßig engmaschig und setzt an unterschiedlichen Punkten an. Dies geht im Kern insbesondere auf die Vorgaben des europäischen Rechts zurück, sei es auf die allgemeinen primärrechtlichen Anforderungen aus dem Recht der Grundfreiheiten1, sei es auf die sekundärrechtlich ausformulierten Bestimmungen, die der nationale Gesetzgeber umzusetzen oder anzuwenden verpflichtet ist2. Das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe wie auch die Vergabeentscheidung unterliegen daher anerkanntermaßen einer rechtlichen Kontrolle, die justiziabel ausgestaltet ist3. A.