Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-175
Z. Jin
Nach jüngeren Studien passiert es zurzeit in China nicht selten, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird. Dies trifft insbesondere junge Arbeitnehmerinnen, die gerade ins Berufsleben eingestiegen sind. Auf Druck der Gesellschaft hin ist § 1010 ins Buch des Persönlichkeitsrechts des ZGB eingeführt worden. § 1010 ZGB lautet: Wird eine sexuelle Belästigung entgegen dem Willen einer anderen Person, etwa durch Worte, Texte, Bilder, körperliche Handlungen begangen, ist das Opfer berechtigt, nach dem Recht zu fordern, dass der Täter zivilrechtlich haftet. Institutionen, Unternehmen und Schulen haben angemessene Maßnahmen, wie Vorbeugungsmaßnahmen, Entgegennahme von Beschwerden, Untersuchungen und Sanktionen, zu ergreifen, sodass sexuelle Belästigungen, insbesondere durch Ausnutzung von Macht, vorbeugend verhindert werden. Im Vergleich zu § 11 Frauenschutzgesetz und § 11 der speziellen Verordnung über Arbeitsschutz der Arbeitnehmerinnen werden nicht nur Frauen, sondern alle natürlichen Personen vor sexueller Belästigung geschützt. Darunter fällt selbstverständlich der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Unklar bleiben aber noch die Fragen, welches Verhalten am Arbeitsplatz als sexuelle Belästigung klassifiziert werden kann und wie der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung haftet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtswissenschaftliche Diskussion in Literatur und Rechtsprechung. Die zwei oben genannten Fragen werden erörtert und anschließend kritisch bewertet.
{"title":"Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im chinesischen ZGB","authors":"Z. Jin","doi":"10.5771/9783748931706-175","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-175","url":null,"abstract":"Nach jüngeren Studien passiert es zurzeit in China nicht selten, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird. Dies trifft insbesondere junge Arbeitnehmerinnen, die gerade ins Berufsleben eingestiegen sind. Auf Druck der Gesellschaft hin ist § 1010 ins Buch des Persönlichkeitsrechts des ZGB eingeführt worden. § 1010 ZGB lautet: Wird eine sexuelle Belästigung entgegen dem Willen einer anderen Person, etwa durch Worte, Texte, Bilder, körperliche Handlungen begangen, ist das Opfer berechtigt, nach dem Recht zu fordern, dass der Täter zivilrechtlich haftet. Institutionen, Unternehmen und Schulen haben angemessene Maßnahmen, wie Vorbeugungsmaßnahmen, Entgegennahme von Beschwerden, Untersuchungen und Sanktionen, zu ergreifen, sodass sexuelle Belästigungen, insbesondere durch Ausnutzung von Macht, vorbeugend verhindert werden. Im Vergleich zu § 11 Frauenschutzgesetz und § 11 der speziellen Verordnung über Arbeitsschutz der Arbeitnehmerinnen werden nicht nur Frauen, sondern alle natürlichen Personen vor sexueller Belästigung geschützt. Darunter fällt selbstverständlich der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Unklar bleiben aber noch die Fragen, welches Verhalten am Arbeitsplatz als sexuelle Belästigung klassifiziert werden kann und wie der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung haftet. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die rechtswissenschaftliche Diskussion in Literatur und Rechtsprechung. Die zwei oben genannten Fragen werden erörtert und anschließend kritisch bewertet.","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"42 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123913975","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-69
SU Yeong-chin
Wir Rechtswissenschaftler widmen mehr als 90 Prozent unserer Zeit der Rechtsdogmatik, und die Frage, wie Gesetze gemacht oder revidiert werden sollten, ist Teil der Gesetzgebungslehre, die in Taiwan nie ein Wissenschaftszweig gewesen ist. Doch selbst an Orten, an denen es sie gibt, wie in Festlandchina, findet keine vergleichsweise tiefgreifende und systematische Erforschung des Gesetzbuches statt. Angesichts der großen Bedeutung des Zivilgesetzbuches in den Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtssystems und der Überlegung, wie viel weniger kontrovers Lehrbücher und wissenschaftliche Abhandlungen sein könnten, wenn die vorgeschalteten Gesetzbücher, insbesondere das Zivilgesetzbuch, das als „Grammatikbuch“ nahezu aller Gesetze bezeichnet werden kann, ein hohes Niveau erreichen würden, habe ich immer gedacht, dass es einer systematischeren Untersuchung aus mehreren Perspektiven bedarf. Daher rührt die Verwendung des Begriffs der Kodifikationslehre2, eines neuen Zweigs der Gesetzgebungswissenschaft, aus deren Perspektive das neue Zivilgesetzbuch Festlandchinas im Folgenden bewertet und ein Ausblick erfolgen wird.
{"title":"Bewertung des Zivilgesetzbuches Festlandchinas aus Sicht der Kodifikationslehre","authors":"SU Yeong-chin","doi":"10.5771/9783748931706-69","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-69","url":null,"abstract":"Wir Rechtswissenschaftler widmen mehr als 90 Prozent unserer Zeit der Rechtsdogmatik, und die Frage, wie Gesetze gemacht oder revidiert werden sollten, ist Teil der Gesetzgebungslehre, die in Taiwan nie ein Wissenschaftszweig gewesen ist. Doch selbst an Orten, an denen es sie gibt, wie in Festlandchina, findet keine vergleichsweise tiefgreifende und systematische Erforschung des Gesetzbuches statt. Angesichts der großen Bedeutung des Zivilgesetzbuches in den Staaten des kontinentaleuropäischen Rechtssystems und der Überlegung, wie viel weniger kontrovers Lehrbücher und wissenschaftliche Abhandlungen sein könnten, wenn die vorgeschalteten Gesetzbücher, insbesondere das Zivilgesetzbuch, das als „Grammatikbuch“ nahezu aller Gesetze bezeichnet werden kann, ein hohes Niveau erreichen würden, habe ich immer gedacht, dass es einer systematischeren Untersuchung aus mehreren Perspektiven bedarf. Daher rührt die Verwendung des Begriffs der Kodifikationslehre2, eines neuen Zweigs der Gesetzgebungswissenschaft, aus deren Perspektive das neue Zivilgesetzbuch Festlandchinas im Folgenden bewertet und ein Ausblick erfolgen wird.","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"134 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"117317437","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-119
Annelie Ortmanns
{"title":"Die Vertragserrichtung im Internet in der Volksrepublik China","authors":"Annelie Ortmanns","doi":"10.5771/9783748931706-119","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-119","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"78 7-8","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134362755","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-149
Chi Ying
Mit § 170 des Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China (ZGB)1 hat der chinesische Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Dienstvertretung gesetzlich geregelt. Nach der h.L. wird die Handelsvertretung des zivilrechtlichen Systems mit der Kodifizierung der Dienstvertretung in das ZGB aufgenommen, welches ein Kennzeichen dafür ist, dass das ZGB das Zivilrecht und Handelsrecht einheitlich regelt.2 Jedoch bezeichnet § 170 ZGB einerseits zu viele und andererseits zu wenige handelsrechtliche Merkmale, weil der Gesetzgeber die Besonderheiten der Handelsregelungen nicht genug berücksichtigt hat.3 Es wird deshalb vorgeschlagen, die Dienstvertretung solle angesichts ihres handelsrechtlichen Charakters durch die Allgemeinen Grundsätze des Handelsrechts geregelt werden.4 Wegen der Langwierigkeit und Ungewissheit des Gesetzgebungsverfahrens bei der Kodifizierung der Allgemeinen Grundsätze des Handelsrechts ist dies jedoch unrealistisch. Stattdessen sollte eine Konkretisierung und Typisierung des § 170 ZGB nach den Prinzipien des Handelsrechts erfolgen, indem die Tatbestandmerkmale und Rechtsfolgen des § 170 ZGB klarer dargestellt werden.
{"title":"Typisierung der Dienstvertretung im Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China","authors":"Chi Ying","doi":"10.5771/9783748931706-149","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-149","url":null,"abstract":"Mit § 170 des Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China (ZGB)1 hat der chinesische Gesetzgeber das Rechtsinstitut der Dienstvertretung gesetzlich geregelt. Nach der h.L. wird die Handelsvertretung des zivilrechtlichen Systems mit der Kodifizierung der Dienstvertretung in das ZGB aufgenommen, welches ein Kennzeichen dafür ist, dass das ZGB das Zivilrecht und Handelsrecht einheitlich regelt.2 Jedoch bezeichnet § 170 ZGB einerseits zu viele und andererseits zu wenige handelsrechtliche Merkmale, weil der Gesetzgeber die Besonderheiten der Handelsregelungen nicht genug berücksichtigt hat.3 Es wird deshalb vorgeschlagen, die Dienstvertretung solle angesichts ihres handelsrechtlichen Charakters durch die Allgemeinen Grundsätze des Handelsrechts geregelt werden.4 Wegen der Langwierigkeit und Ungewissheit des Gesetzgebungsverfahrens bei der Kodifizierung der Allgemeinen Grundsätze des Handelsrechts ist dies jedoch unrealistisch. Stattdessen sollte eine Konkretisierung und Typisierung des § 170 ZGB nach den Prinzipien des Handelsrechts erfolgen, indem die Tatbestandmerkmale und Rechtsfolgen des § 170 ZGB klarer dargestellt werden.","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"40 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128139687","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-197
WU Yiyue
Vor dem Hintergrund der raschen Entwicklung von Internet, Big Data und künstlicher Intelligenz und ihrer Interaktion hinterlässt jede menschliche Bewegung elektronische Spuren, nämlich Daten, die verarbeitet, analysiert und genutzt werden können.1 Durch diese Daten ist es möglich, das körperliche Verhalten und sogar innere Aktivitäten einer Person in der Vergangenheit bis zu einem gewissen Grad zu kennen. Zum Beispiel können die Aktivitäten einer Person durch GPS-Daten des Mobiltelefons, Dashcam-Aufnahmen, Überwachungsvideos usw. wiederhergestellt werden und durch Webbrowsing-Aufzeichnungen, Suchinformationen in Suchmaschinen, Browsingund Einkaufsaufzeichnungen von Online-Handelsunternehmen usw. kann man Bedenken und persönliche Vorlieben einer Person erkennen. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass alles auf der Welt, einschließlich des Menschen, in den Augen von Algorithmen eine Sammlung von Daten ist.2 Wir sind bereits in eine Ära eingetreten in der alles kalkuliert werden kann.3 Die Begegnung von künstlicher Intelligenz, Big Data und Recht bringt einerseits Risiken und Herausforderungen für die traditionelle menschliche Gesellschaft mit sich und erfordert Recht, um sie zu regulieren. Andererseits schafft sie auch Impulse für die Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung und fördert sie, um beispiellos große Veränderungen zu erreichen.4
{"title":"Algorithmische Prognose und ihre Anwendung in der Justiz – An den Beispielen der COMPAS-Software und im Bereich der Entschädigung für Personenschäden","authors":"WU Yiyue","doi":"10.5771/9783748931706-197","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-197","url":null,"abstract":"Vor dem Hintergrund der raschen Entwicklung von Internet, Big Data und künstlicher Intelligenz und ihrer Interaktion hinterlässt jede menschliche Bewegung elektronische Spuren, nämlich Daten, die verarbeitet, analysiert und genutzt werden können.1 Durch diese Daten ist es möglich, das körperliche Verhalten und sogar innere Aktivitäten einer Person in der Vergangenheit bis zu einem gewissen Grad zu kennen. Zum Beispiel können die Aktivitäten einer Person durch GPS-Daten des Mobiltelefons, Dashcam-Aufnahmen, Überwachungsvideos usw. wiederhergestellt werden und durch Webbrowsing-Aufzeichnungen, Suchinformationen in Suchmaschinen, Browsingund Einkaufsaufzeichnungen von Online-Handelsunternehmen usw. kann man Bedenken und persönliche Vorlieben einer Person erkennen. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass alles auf der Welt, einschließlich des Menschen, in den Augen von Algorithmen eine Sammlung von Daten ist.2 Wir sind bereits in eine Ära eingetreten in der alles kalkuliert werden kann.3 Die Begegnung von künstlicher Intelligenz, Big Data und Recht bringt einerseits Risiken und Herausforderungen für die traditionelle menschliche Gesellschaft mit sich und erfordert Recht, um sie zu regulieren. Andererseits schafft sie auch Impulse für die Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung und fördert sie, um beispiellos große Veränderungen zu erreichen.4","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"117207318","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748931706-39
Qingyu Zhu
{"title":"Von den Allgemeinen Grundsätzen zum Allgemeinen Teil des Chinesischen Zivilgesetzbuches","authors":"Qingyu Zhu","doi":"10.5771/9783748931706-39","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748931706-39","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":126393,"journal":{"name":"Das chinesische Zivilgesetzbuch","volume":"02 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128798594","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}